1V-LSD soll in Deutschland bald dem Neue-psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NpSG) untergeordnet und somit illegalisiert werden. So zumindest berichtet es ein beliebter Großhändler in einer Mail, welche die «1V-Shops» vergangene Woche erreichte.
Wörtlich hieß es:
«Wir haben vor kurzem aus zuverlässiger Quelle die Information erhalten, dass der deutsche Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel (im engl. Original: «narcotics commitee») an einem Verbot von 1V-LSD im NpSG arbeitet. Obwohl der Gesetzesentwurf noch nicht veröffentlicht wurde, gehen wir davon aus, dass er etwa im Juni dieses Jahres publiziert und verabschiedet werden wird.»
Offenbar rechneten die Hersteller nicht mit einer so schnellen Reaktion des Gesetzgebers, so dass eine Nachfolgesubstanz zumindest kurzfristig nicht absehbar ist. Sie äußerten sich dazu wie folgt:
«Dies ist ein Schock und kam unerwartet, da wir dachten, dass 1V-LSD dem Trend von 1P-LSD und 1cP-LSD folgen und für etwa zwei Jahre legal bleiben würde.
Wir sind auf der Suche nach einem geeigneten Nachfolger, aber angesichts der unerwarteten Schnelligkeit dieses Verbots haben uns sogar die genialen Chemiker unseres Labors mitgeteilt, dass sie zum jetzigen Zeitpunkt kein Ersatzprodukt in der Entwicklung haben.»
Von offizielle Stelle, wie dem Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel des BfArM, gab es diesbezüglich bislang keine Veröffentlichung, so dass die Angaben des 1V-LSD-Händlers (noch) nicht verifiziert werden können.
Dirk Netter