Beauftragte/r für Sucht- und Drogenfragen ist unverzichtbar

Pressemitteilung LEAP Deutschland

(pm) Ein Jahr nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) ist die Zukunft dieses Gesetzes umstritten. Das seit dem 1. April 2024 geltende Gesetz ist nach heftigen Kontroversen, die zeitweise den Charakter eines Kulturkampfes angenommen haben, verabschiedet worden. Es beinhaltet einen Minimalkonsens, nach dem der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit und von bis zu 50 Gramm zu Hause straffrei bleibt. Außerdem ist der Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen erlaubt sowie die Möglichkeit eröffnet, in Cannabis-Clubs gemeinschaftlich Hanf für den Eigenverbrauch anzubauen.

Trotz aller auch von uns kritisierten Unzulänglichkeiten des CanG, wie beispielsweise die bei weitem nicht ausreichenden Möglichkeiten des legalen Anbaus und Vertriebs von Cannabis, ist das Gesetz in einer Hinsicht ein voller Erfolg: Bereits in den ersten neun Monaten nach Inkrafttreten der Teillegalisierung ist ausweislich der am vergangenen Mittwoch vorgestellten Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik 2024 die Rauschgiftkriminalität im Umgang mit Cannabis um 114.520 Ermittlungsverfahren und damit um 53,1 % gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Die Entkriminalisierung der Konsumierenden war eine unserer wichtigsten Forderungen im Gesetzgebungsverfahren.

Das Gesetz hat weder zu einer „Explosion des Cannabiskonsums“ noch zu einer Ausweitung des Schwarzmarktes geführt, obwohl dies immer wieder ohne empirische Belege ins Feld geführt wird. Im Wahlprogramm von CDU/CSU wird dementsprechend die Rückabwicklung des CanG angekündigt und in den laufenden Koalitionsgesprächen mit der SPD als Forderung aufgestellt. Das alte prohibitionistische Missverständnis, dass Cannabis, solange es verboten ist, nicht oder nur begrenzt verfügbar ist und dadurch der Konsum eingeschränkt wird, feiert fröhliche Urständ. Diejenigen, die sich ernsthaft mit Drogen- und Suchtproblemen beschäftigen, wissen, dass das Gegenteil der Fall ist.

Es muss nach unserer Auffassung in der 21. Legislaturperiode des Bundestages die Aufgabe sein, die Drogenpolitik evidenzbasiert weiterzuentwickeln. Das CanG sieht nicht ohne Grund umfangreiche Evaluationen vor. Auf der Grundlage wissenschaftlicher Expertise und ohne ideologische Schnellschüsse können so negative Entwicklungen korrigiert und der gesetzliche Rahmen für den Umgang mit Cannabis im Interesse des Gesundheitsschutzes für mindestens 4,5 Millionen Konsumenten und Konsumentinnen weiterentwickelt werden. Eine weitere Einschränkung krimineller Strukturen auf dem Schwarzmarkt bleibt dabei ein zentrales Anliegen.

Für die skizzierte Weiterentwicklung der Drogenpolitik, die etwa auch den steigenden Konsum von Kokain und synthetischen Substanzen mit einbezieht, bedarf es weiterhin der Funktion des Bundesbeauftragen für Sucht- und Drogenfragen. Seit Januar 2022 wird diese Funktion von Burkhard Blienert (SPD) wahrgenommen. Er übt dieses Amt, unterstützt von seinem Team, mit Sachkunde aus, jederzeit offen für notwendige Entwicklungen einer Drogenpolitik, deren Grundlage wissenschaftliche Evidenz ist. Beispielhaft erwähnt sei die von ihm initiierte umfangreiche Beteiligung von Wissenschaft und weiteren Experten und Expertinnen im Vorfeld der Formulierung des Drogenpolitischen Eckpunktepapiers der Bundesregierung.

Die aktuelle Debatte um die Abschaffung des „Beauftragtenwesens“ unternimmt den untauglichen Versuch, Einsparungen an den Positionen der Ministerien vorzunehmen, die in der Regel mit viel Sachkompetenz geführt werden. Die Abschaffung des/der Beauftragten für Sucht- und Drogenfragen würde in einer Zeit erfolgen, in der die Sucht- und Drogenpolitik mit vielfältigen Herausforderungen und einem Höchststand drogenbedingter Todesfälle konfrontiert ist.

Wir sprechen uns an dieser Stelle ausdrücklich für den Erhalt des/der Drogen- und Suchtbeauftragten der Bundesregierung aus.

Diesen Umgang miteinander, fernab von einer Drogenpolitik auf Stammtisch- und Bierzeltniveau, wünschen wir uns auch in der Zukunft. Burkhard Blienert bietet dafür die Gewähr. Deshalb fordern wir auch von der neuen Bundesregierung die Berufung von Burkhard Blienert zum Bundesbeauftragten für Sucht- und Drogenfragen.

Akzept e.V.
Deutscher Hanfverband
Jes Bundesverband e.V.
LEAP Deutschland e. V.
Schildower Kreis e.V.
Deutsche Aidshilfe

Pressemitteilung der LEAP Deutschland