BRD: Änderungen am Cannabis-Gesetz

«Entschärfungen» im neuen Cannabis-Gesetz

Die Ampelkoalition hat wichtige Regelungen zur neuen Cannabisgesetzgebung (CanG) revidiert. Das viel kritisierte Gesetz soll teilweise «entschärft» werden, berichtet das RedaktionsNetzwerk Deutschland.

So sollen statt 200 Metern Abstandspflicht von pädagogischen und sportlichen Einrichtungen beim Cannabiskonsum nur noch 100 Meter gelten.

Die erlaubte Besitzobergrenze wird außerdem von 25 Gramm auf 30 Gramm angehoben: Wer mit einer Menge zwischen 25 und 30 Gramm erwischt wird, der hat mit einer Ordnungswidrigkeit zu rechnen. Vorher war geplant, eine direkte Straffälligkeit beim Besitz über 25 Gramm anzusetzen. Auch die erlaubte Besitzmenge, die für den Eigenanbau gegolten hat, wird von 25 auf 50 Gramm angehoben. Die mögliche Strafbarkeit ist hier ab 60 Gramm vorgesehen; wer mehr als 50 Gramm bei sich Zuhause lagert, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese Mengenangaben beziehen sich auf getrocknetes Cannabis.

All diese Änderungen ändern nichts daran, dass ein großer Teil der Legalisierungs-Aktivist/innen in Deutschland enttäuscht ist vom kommenden Gesetz. Denn genau genommen handelt es sich bei den in Deutschland vorgesehenen gesetzlichen Änderungen gar nicht um eine volle und auch um keine Teil-Legalisierung, sondern lediglich um eine Entkriminalisierung.

Ressource:
www.rnd.de