Bundeskriminalamt diskutiert Legalisierungsmodelle

Drogenpolitische Eingeständnisse auf der Bundespressekonferenz

Wenn es um die annähernd weltweite Prohibition psychoaktiver Substanzen geht, erwähnen Legalisierungsbefürworter gerne Länder, in denen eine Entkriminalisierung bereits umgesetzt wurde, beispielsweise Portugal. Das Gesetz Lei n.º 3 30/2000, das am 1. Juli 2001 in Portugal in Kraft getreten war, garantiert reinen Konsumentinnen und Konsumenten Straffreiheit. Der Besitz von geringen Mengen Drogen für den Eigenbedarf ist in Portugal also bereits seit fast 20 Jahren kein Verbrechen mehr.

Auch die amtierende deutsche Bundesdrogenbeauftragte Daniela Ludwig zeigte sich an diesem Modell interessiert.

In einem Ausschnitt aus der Bundespressekonferenz vom 8. September 2020 auf dem Kanal von Tilo Jung machte der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Holger Münch, nun im Beisein von Ludwig einige Zugeständnisse an Entkriminalisierungsideen, die im BKA zurzeit diskutiert werden.