Bundesrat: Post-Sendungsdaten an Strafverfolgung weitergeben

Gesetzesentwurf wird Bundesregierung vorgelegt

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Sendungsdaten der Post könnten bald an Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden. Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 27.11.2020 einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgestellt und an die Bundesregierung weitergeleitet, die nun dazu Stellung nehmen muss.

Hintergrund dieses Vorstoßes ist die Bekämpfung des „illegalen Versandhandels mit Drogen“. Explizit gemeint sind damit diverse Drogenmarktplätze im Clear- und Darknet.

Konkret soll dem Paragraphen 99 der Strafprozessordnung (StPO) ein weiterer Absatz hinzugefügt werden, der die Postdienstleister dazu verpflichtet, auch dann Auskunft zu erteilen, wenn sich die entsprechende Sendung nicht mehr in dessen Händen befindet.

Auch sollen Ermittlungen im Verdachtsfall ermöglicht werden, so dass auch Postsendungen die bereits angekündigt, aber noch nicht auf dem Postweg sind, auskunftspflichtig werden.

In Gänze kann der Gesetzesantrag des Freistaates Bayern in der Drucksache 401/20 vom 15.07.20 gefunden werden.

Inwiefern der Entwurf mit dem Postgeheimnis (§ 39 PostG) vereinbar sein soll und ob es wirklich sinnvoll ist, damit Artikel 10 des Grundgesetzes (Briefgeheimnis) weiter auszuhöhlen, muss nun die Bundesregierung erörtern.

Die Entscheidung wird sicherlich nicht nur für Datenschützer relevant sein, sondern auch für alle Menschen, die gerne Waren im Internet bestellen. Es bleibt abzuwarten, nach welchen Kriterien eine Warensendung als „verdächtig“ deklariert werden kann – folgt man den derzeitigen Trends, dann wird diese Entscheidung, sollte das Gesetz beschlossen werden, sicherlich nicht zugunsten der Einzelpersonen, sondern eher zugunsten der Strafverfolgungsbehörden ausfallen.

Feste Fristen für den weiteren Fortgang existieren nicht.

 

Dirk Netter