Cannabis am Steuer: 3,5 Nanogramm THC neuer Grenzwert

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Jetzt ist es amtlich, der neue Grenzwert für THC im Straßenverkehr wurde vom Parlament am 6. Juni angenommen. Wie vom Expertengremium des Bundesverkehrsministeriums vorgeschlagen, liegt der Wert jetzt bei 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Bislang galt die Obergrenze von 1 ng/ml Blutserum, was im Falle einer Kontrolle für jeden auch nur gelegentlichen Cannabiskonsumenten meist ein Nachteil war und sich im Verlust des Führerscheins niederschlug.

Wer künftig im Rahmen einer Blutkontrolle die 3,5 ng überschreitet, muss mit einer Geldbuße von 500 Euro und einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Außerdem gilt für Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr ein Alkoholverbot. Wer also glaubt, er könne sich künftig mit 0,5 Promille Alkohol und 3,5 ng THC im Blut bedenkenlos ans Steuer setzen, der irrt.

Ein Wort zum neuen Grenzwert: Zwar ist es schön, dass der irrationale Wert von 1 Nanogramm nun Geschichte ist. Der neue Grenzwert ist jedoch auch nicht gerade realistisch. Denn auch die 3,5 ng – die übrigens einem Alkohol-Promillewert von 0,2 entsprechen sollen – sind bei regelmäßigen Konsumenten schnell erreicht bzw. überschritten. Für Patienten gilt die Grenze im Übrigen nicht. Für sie gilt auch nicht die im Cannabisgesetz (CanG) etablierte Maximalmenge von 50 Gramm zuhause und 25 Gramm in der Öffentlichkeit.

Der Experte für Cannabismedizin Dr. med. Franjo Grotenhermen hatte angeregt, die Polizei mit Speicheltestern auszustatten, um im Fall eines Falles einen vor Fahrtantritt stattgefundenen Konsum direkt nachzuweisen. Damit würden die unrealistischen Grenzwerte überflüssig und die Staatsgewalt könne dezidiert prüfen, ob ein Fahrzeugführer akut berauscht ist bzw. unter dem Einfluss von Cannabis steht.

Die Gesetzesänderung zum Grenzwert im Straßenverkehr ist noch nicht in Kraft getreten. Dies wird voraussichtlich im Sommer geschehen.

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