Am Montag, 6. November 2023, debattierten Politiker und 46 Beiträger (sachverständige Personen und Verbände) über die geplante Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland, die in zwei Monaten umgesetzt sein soll.
Zwei Stunden waren eingeplant, um alle Stimmen – kritische und ablehnende wie auch befürwortende – zu hören.
Ablehnende Stimmen, z.B. vom Deutschen Richterbund, gehen davon aus, «dass der Kinder- und Jugendschutz durch das Cannabisgesetz nicht verbessert, sondern geschwächt werden wird, weil der künftig herabgesetzte Strafrahmen für eine (gewerbsmäßige) Abgabe von Cannabis an Minderjährige oder Kinder für Dealer weniger abschreckend wirken wird». Die neue Richtervereinigung hingegen begrüßt das CanG, will das Gesetz aber durchaus optimiert sehen. «Eine Kriminalisierung des Besitzes von Cannabis zum Eigenkonsum ist nicht mehr zu rechtfertigen», ist die eigentliche Kernaussage der Vereinigung, der auch Jugendrichter Andreas Müller angehört.
Soziologe und Drogenforscher Bernd Werse von der Universität Frankfurt will zunächst festhalten, «dass ich den Kernpunkt des Gesetzes, Besitzmengen bis zu 25 Gramm Cannabisprodukten faktisch zu erlauben, ausdrücklich begrüße. Damit enden Jahrzehnte sinnloser Verfolgung von ansonsten zumeist gesetzestreuen Bundesbürgerinnen und -bürgern sowie jährlich Hunderttausende unnötige, Kosten verursachende Strafverfahren. Damit ist auch das Unrecht, dem sich Millionen von Cannabis Konsumierenden permanent ausgesetzt fühlen und somit das
Vertrauen in den Staat und deren ausführende Organe untergraben, zu einem wesentlichen Teil obsolet. Dennoch gibt es einige zentrale Kritikpunkte am Gesetzentwurf».
Die Liste der Stellungnahmen ist auf der Website des Bundestags zu finden (rechte Spalte), ebenso die Aufzeichnung der gesamten Debatte, die live im Parlamentsfernsehen übertragen wurde.