Cannabis in Deutschland: Entkriminalisierung soll festgezurrt werden

CanG: Letzte Lesungen zum Gesetzesentwurf

Am Freitag, 23. Februar 2024, wird im Deutschen Bundestag zum letzten Mal über das neue Cannabisgesetz (CanG) beraten. Gesundheitsminister Karl Lauterbach ist froher Hoffnung, dass das Gesetz zum 1. April in Kraft treten kann, auch wenn aus den Reihen der konservativen Parteien wie auch aus seiner eigenen Fraktion harsche Kritik kommt.

So soll gegen 13 Uhr eine entsprechende Abstimmung vorgenommen werden. Die Unkenrufe aus Kreisen der CDU/CSU sind nicht zu überhören. Sie bemängeln einen fehlenden Jugendschutz und sehen in der geplanten Entkriminalisierung den Untergang des Abendlandes. Dies wie üblich mit einer gehörigen Portion Doppelmoral versehen, die dümmlicher nicht sein könnte und an wissenschaftlicher Inkompetenz nicht zu überbieten ist. Da ist Kindern und Jugendlichen in Deutschland das begleitete Trinken von Alkohol ab 14 Jahren gestattet, aber der Zug am Joint soll junge Menschen direkt ins Verderben führen. Auch von Realismus der anderen Art ist nichts zu spüren. Denn Jugendliche und Kinder kommen ohnehin an alle Arten von Drogen heran, nur ohne gesetzlichen Rahmen eben auch an gestreckte, verschnittene und potenziell gefährliche Stoffe.

Karl Lauterbach sagte gegenüber der Presse, dass Wegschauen und Tabuisierung des Themas keinen Schutz biete. Erst die gesetzliche Regulierung kann für Maßnahmen des Jugendschutzes eine solide Grundlage bilden. Der Gesundheitsminister glaubt, dass die notwendige Zustimmung zur Installation des CanG kommen wird.

Quelle: Ärztezeitung