Der Deutsche Hanfverband (DHV) plant, die Bundeswehr vor Gericht zu bringen und sucht derzeit aktiv Soldaten, die sich der Klage anschließen. Im Mittelpunkt steht das Konsumcannabisgesetz (KCanG) und das damit verbundene Konsumverbot für Militärangehörige, das seit der sogenannten Legalisierung durch die Bundeswehr ausgesprochen wird. Ein solches Konsumverbot existierte zuvor im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) nicht (so viel also wiederholt zum Thema „legales“ Cannabis).
Obwohl der Besitz von Cannabis seit April dieses Jahres in bestimmten Bereichen entkriminalisiert wurde, bleibt die Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger bestehen. So dürfen Bundeswehrangehörige, die im aktiven Dienst stehen, in ihrer Freizeit keine psychoaktiven Hanfprodukte konsumieren – nicht einmal im Urlaub. Die Begründung lautet, dass Cannabis „Flashbacks“ hervorrufen könne, die auch Tage nach dem letzten Konsum die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen könnten. Diese Argumentation ist wissenschaftlich jedoch unhaltbar.
Das Phänomen des „Flashbacks“ wurde längst widerlegt und ist ein Mythos der Drogenprohibition. Die Lüge, dass Cannabis eine „Einstiegsdroge“ sei, ist ein weiteres Beispiel für das Fehlen fundierter Argumente, die bei der Kriminalisierung von Drogen stets konstruiert wurden.
Das Konsumverbot für Soldaten geht sogar weiter als die Bestimmungen des BtMG, da hier der Konsum von Cannabis de facto erstmals untersagt wird. Vorher waren im BtMG lediglich der Erwerb, Besitz und die Weitergabe verboten – nicht jedoch der Konsum an sich. Seit der Einführung des KCanG sind jedoch auch der Gebrauch von Cannabis in bestimmten Zonen, wie etwa rund um Schulen und in Fußgängerzonen, gesetzlich untersagt.
Der DHV ruft nun Soldaten auf, sich der Klage anzuschließen, um gegen diese Regelungen vorzugehen. Ziel ist es, juristische Klarheit zu schaffen, die Rechte von Soldaten zu stärken und diskriminierende Regelungen hinsichtlich des Cannabisgebrauchs anzufechten. Der Hanfverband möchte mit diesem Vorstoß die öffentliche Diskussion anregen: „Es gibt keinen Grund, Cannabiskonsumenten im Vergleich zu Alkoholkonsumenten schlechter zu behandeln“ (DHV-Website).
Interessierte Soldaten sollten bereit sein, sich über eine längere Prozessdauer zu engagieren und eine gewisse Ausdauer im Klageverfahren mitbringen. Es wird erwartet, dass der Rechtsstreit mehrere Jahre dauern könnte. Zudem sollten sich die teilnehmenden Soldaten bewusst sein, dass die Medien großes Interesse an diesem Thema haben werden und dass es innerhalb der Bundeswehr möglicherweise keine breite Unterstützung für diese Klage geben wird. Mut und ein starkes Gerechtigkeitsempfinden sind daher erforderlich. Der DHV übernimmt alle anfallenden Kosten und stellt den Klägern eine umfassende juristische Unterstützung zur Seite.
In einer neuen Veröffentlichung präsentiert der DHV auch die Stellungnahme der Wehrbeauftragten des Bundestages Eva Högl zum Thema.
DHV-Ressource 1 (Soldaten gesucht)
DHV-Ressource 2 (Brief Eva Högl)