Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit über ein Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften liegt nun vor.
Zur Disposition stehen das allgemeine Cannabisgesetz (CanG) und das Cannabisanbaugesetz (CanAnbauG), die entsprechend dezidierter Bestimmungen bedürfen.
Auf 163 Seiten legt das Bundesgesundheitsministerium den offiziellen Entwurf für die Gesetzestexte vor, datiert vom 5. Juli 2023. Dort geht es um allgemeine Vorschriften, Gesundheitsschutz, Kinder- und Jugendschutz und Prävention, den privaten Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum, den gemeinschaftlichen Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial in Anbauvereinigungen zum Eigenkonsum, den gewerblichen Anbau von Nutzhanf, entsprechende Zuständigkeiten, um Straf- und Bußgeldvorschriften, Rehabilitierungsmaßnahmen und anderes.
Der Deutsche Hanfverband (DHV) kommentiert in seinem Newsletter für Mitglieder vom 10. Juli: «Leider ist der Gesetzentwurf in vielen Punkten vollkommen realitätsfern. Das betrifft zum Beispiel ein überbordendes Maß an angedachten Regulierung für die CSCs und die sofortige Anwendung des Strafrechts bei kleinsten Verstößen gegen Besitzobergrenzen. Darin unterscheidet sich der offizielle Gesetzentwurf leider nicht maßgeblich von dem geleakten Papier von April. In einigen Punkten ist der neue Entwurf sogar rigider als sein Vorgänger. (…) Nach der Verabschiedung im Kabinett geht der Entwurf in den Bundestag und einige Abgeordnete, z.B. Dirk Heidenblut, haben bereits ihr Unbehagen mit Regelungen des Gesetzentwurfs geäußert. Daher ist auch in der parlamentarischen Bearbeitung noch mit weiteren Änderungen durch den Bundestag zu rechnen. Auch dort wird es voraussichtlich nochmal Expertenanhörungen inklusive DHV-Beteiligung geben».
Der Gesetzesentwurf wird auch im News-Videoblog des DHV thematisiert.