Cannabis- und Cannabinoidmedizin

Zum Stand der medizinischen Versorgung in Deutschland 2015

Auszug aus dem Heft

In Deutschland können heute einige Medikamente auf Cannabisbasis auf einem Betäubungsmittelrezept verschrieben werden. Zudem besteht die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung zur Verwendung von Cannabisblüten aus der Apotheke.
Anfang Februar 2015 hat die Bundesregierung Erleichterungen bei der medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten angekündigt, insbesondere im Hinblick auf die Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden, genaue Einzelheiten sind allerdings noch nicht bekannt. Die zu erwartenden Änderungen werden in der kommenden Ausgabe näher vorgestellt.

Verschreibung mit BTM-Rezept Fertigarzneimittel mit den Wirkstoffen Nabilon (Cesamet®) und Dronabinol (Marinol®) sind in den USA und Großbritannien sowie anderen Ländern im Verkehr und können auf Grundlage von § 73 Abs. 3 Arzneimittelgesetz (AMG) auch in Deutschland rezeptiert werden. Die Kosten für das Fertigarzneimittel Marinol® sind  jedoch höher als die für Rezepturarzneimittel, die Dronabinol enthalten. Grundsätzlich können Ärzte aller Fachrichtungen – ohne besondere Zusatzqualifikation – Dronabinol (als Fertig- sowie als Rezepturarzneimittel), Nabilon und den Cannabisextrakt Sativex im Rahmen eines individuellen Heilversuchs auch außerhalb der zugelassenen Indikationen (Off-Label) verordnen, wenn sich Arzt und Patient davon einen Nutzen versprechen. Eine Off-Label Behandlung mit Cannabismedikamenten wird in der Praxis allerdings dadurch erschwert, dass die gesetzlichen Krankenkassen eine Kostenübernahme meist ablehnen.

Dronabinol und Sativex
Das weltweit einzige Dronabinol-Fertigpräparat ist das in den USA zugelassene Marinol. Es wird als weiche, runde Gelatinekapsel geliefert, die 2,5 mg, 5 mg oder 10 mg synthetisch hergestelltes Dronabinol enthält. Die Firmen THC Pharm und Bionorica Ethics stellen Dronabinol her, das Apotheken zur Herstellung von Kapseln oder Tropfen erwerben können und das wesentlich preiswerter ist als Marinol. Deshalb kommt in Deutschland und Österreich überwiegend Dronabinol als Rezepturarzneimittel zum Einsatz und nicht das Fertigpräparat Marinol.
Sativex enthält Dronabinol und Cannabidiol (CBD) in einem Verhältnis von etwa 1 : 1. Es handelt sich um ein Spray zur Anwendung in der Mundhöhle. Ein Sprühstoß enthält 2,7 mg Dronabinol und 2,5 mg CBD. Das Präparat wird angewendet als Zusatzbehandlung für eine Verbesserung von Symptomen bei Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Spastik aufgrund von Multipler Sklerose (MS), die nicht angemessen auf eine andere antispastische Arzneimitteltherapie angesprochen haben und die eine klinisch erhebliche Verbesserung der mit der Spastik verbundenen Symptome während eines Anfangstherapieversuchs aufzeigen. Die Fachinformation für Sativex kann von der ACM-Internetseite heruntergeladen werden: http://www.cannabis-med.org/german/sativex.pdf
Dronabinol und Sativex können bei jedem Krankheitszustand rezeptiert werden, bei dem sich der Arzt einen Therapieerfolg verspricht. Die Krankenkassen sind aber nur zur Kostenübernahme verpflichtet, wenn Sativex bei der zugelassenen Indikation verwendet wird.

Blühende Cannabis-Pflanze.
Foto: Markus Berger
Weibliche Cannabisblüte (CC by-sa Marcobeltrametti)
Foto: Brian Shamblen CC-BY

Dosierung Die Ansprechbarkeit für Dronabinol variiert stark. Daher ist die Ermittlung der besten individuellen Dosierung wichtig. Wenn möglich, sollte zur Vermeidung von Nebenwirkungen und zur Ermittlung der wirksamen Dosis eine einschleichende Dosierung erfolgen. Begonnen werden kann beispielsweise mit 2 × 2,5 mg pro Tag.

Verschreibung Jeder niedergelassene Arzt kann in Deutschland Dronabinol verschreiben. Die Verordnungshöchstmenge für Dronabinol beträgt 500 mg Dronabinol in 30 Tagen, für Dronabinol in Sativex 1000 mg in 30 Tagen. Wie bei anderen Betäubungsmitteln kann diese Verordnungshöchstmenge bei einer entsprechenden Begründung auch überschritten werden.

Drei Beispiele für eine Rezeptierung
von Dronabinol durch den Arzt
1. Ölige Dronabinoltropfen 2,5 %, 10 ml (entsprechen 250 mg Dronabinol), Dosierung einschleichend beginnen mit 2 × 3 Tropfen (2 × 2,5 mg).
2. 100 Kapseln à 2,5 mg Dronabinol (entsprechen 250 mg Dronabinol), 2 – 3 × 1 Kapsel tgl.
3. 10 ml Dronabinol 5% in Ethanol 96% (entsprechen 500 mg Dronabinol), Dosierung gemäß schriftlicher Gebrauchsanweisung.

Unterstützung bei Fragen zur Verschreibung von Dronabinol geben neben der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) auch die beiden deutschen Hersteller. Die Behandlung mit Sativex muss von einem Arzt mit Fachwissen über multiple Sklerose begonnen und überwacht werden.

Kosten 500 mg Dronabinol von THC Pharm oder Bionorica Ethics kosten etwa 400 Euro. Die kleinste Packung Sativex mit drei 10-Milliliter-Fläschchen kostet 314 Euro.

Kostenübernahme Die rechtliche Lage zur Erstattungsfähigkeit von Dronabinol ist strittig. Dronabinol ist in Deutschland zwar rezeptierfähig, aber arzneimittelrechtlich nicht zugelassen. Aus diesem Grund sind die Krankenkassen nur in Ausnahmefällen zur Kostenübernahme verpflichtet. Die Behandlungskosten werden von einigen Kassen erstattet, von anderen nicht. Patient oder Arzt sollten vor einer Verschreibung Kontakt mit der Kasse aufnehmen und die Frage der Kostenübernahme klären.
Am 6. Dezember 2005 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass bei einer «lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung» die Kosten einer Behandlung erstattet […]

Franjo Grotenhermen

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