Medizinalcannabis sollte in Deutschland künftig unbürokratischer und leichter für Patienten zugänglich sein. Der Gemeinsame Bundesausschuss wurde im vergangenen Sommer beauftragt, im Rahmen des sogenannten Engpassgesetzes festzulegen, unter welchen Voraussetzungen Cannabismedizin künftig ohne vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse verordnet werden kann.
Die erstmalige Verschreibung von medizinischem Cannabis erfordert derzeit eine Genehmigung durch die Krankenkasse (Genehmigungsvorbehalt), die nur in begründeten Ausnahmefällen abgelehnt werden darf. Dafür wird regelmäßig der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MD) in die Entscheidungen einbezogen – und der argumentiert zuweilen entgegen der wissenschaftlichen Erkenntnisse.
Acht Fachverbände für Cannabis fordern nun die komplette Streichung des Genehmigungsvorbehalts. Sie plädieren dafür, den Kreis der Ärzte, die Medizinalcannabis verschreiben dürfen, zu erweitern und auch Fachärzte für Allgemeinmedizin einzubeziehen, da sie die zweitgrößte Gruppe von Verschreibern darstellen. Um eine flächendeckende Versorgung der Patienten sicherzustellen, fordern die Fachleute die Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts der Krankenkassen.
Quelle: Deutsche Apotheker-Zeitung