Am 23. Februar 2025 ist in Deutschland Bundestagswahl. In der Berliner Morgenpost erschien diesbezüglich ebenfalls im Februar 2025 ein interessanter Artikel über das Vorhaben der deutschen konservativen Altpartei CDU/CSU, Cannabis zu rekriminalisieren und die im April 2024 gestartete Legalisierung in der Bundesrepublik rückgängig zu machen.
Laut der Neuen Richtervereinigung (NRV) sowie dem Staatsanwalt und Sprecher der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) zugehörigen Fachgruppe Strafrecht Simon Pschorr würde das für immense Staatskosten sorgen. Denn eine Rekriminalisierung käme einer Enteignung der deutschen Cannabis-Clubs gleich, welche speziell zum Zwecke der Legalisierung gegründet worden sind und einen wichtigen Pfeiler in den Freigabeplänen der ehemaligen Ampel-Koalition darstellen. Werden die Clubs enteignet, können sie vom deutschen Staat Entschädigungen einfordern. Das könnte Deutschland einiges an Geld kosten – nämlich (auch) die Zeche des gemeinen Steuerzahlers.
Die vom Staat ausgegebenen Anbau-Lizenzen gelten für sieben Jahre, so Pschorr. Deshalb sei mit Entschädigungsbeträgen in »nicht unerheblicher Höhe« zu rechnen. Der Anwalt fordert deshalb kulante Übergabefristen: »Den Cannabis Social Clubs und denjenigen Privatpersonen, die zu Hause Cannabis angebaut haben, muss die Gelegenheit gegeben werden, Pflanzen und Ernten legal zu entsorgen. Das kann nicht von heute auf morgen verlangt werden.« Auch könnten Club- und Privat-Cannabis-Besitzer nicht einfach so der (dann wiedereingeführten) Strafbarkeit unterzogen werden.
Ressource:
www.morgenpost.de