Im Landkreis Göttingen ist seit dem 22. Juni 2022 der Verkauf, Erwerb und die Weitergabe von cannabidiolhaltigen Produkten verboten. Dies wurde in einer Allgemeinverfügung vom 20. Juli 2022 mitgeteilt. Es gehe bei dieser gerichtlich beschlossenen Maßnahme um den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Die wissenschaftliche Datenlage rund um den beruhigenden Inhaltsstoff sei noch nicht klar genug.
Sämtliche CBD-haltigen Lebensmittel und andere Produkte (z.B. Mundpflegesprays, Aromen und Tropfen) müssen deswegen aus Göttinger Läden verschwinden. Auch der Internethandel wird damit untersagt. Das Kuriose dabei: Hanfsamen(-Produkte) bleiben weiterhin legal und sind nicht verboten. Lediglich im reinen Inhaltsstoff Cannabidiol sieht man eine Gefahrenquelle.
Da CBD als Lebensmittel in Deutschland ein relativ neues Phänomen darstellt, wird es laut Novel-Food-Verordnung der Europäischen Kommission als »neuartiges Lebensmittel« eingestuft. Eine offizielle marktfähige Zulassung von CBD fehlt allerdings bisher, weshalb der Landkreis die Verkehrsfähigkeit der Substanz anzweifelt.
Ressource:
Hessisch-Niedersächsische Allgemeine