Das vermeintliche «Eckpunkte-Papier»

Bundesregierung dementiert Presseberichte

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Groß war der Jubel unter vielen Cannabisfreundinnen und -freunden, als am 19. Oktober 2022 deutschlandweit Berichte – ausgehend vom Redaktionsnetzwerk Deutschland – eines angeblichen Eckpunkte-Papiers der Bundesregierung zur Hanflegalisierung durch die Presse gingen. Doch bereits ein paar Stunden später kamen in so manchen Redaktionen erste Zweifel auf – denn das Bundesgesundheitsministerium dementierte die Existenz von bereits vorliegenden Eckpunkten und berichtigte, dass die veröffentlichten Daten nicht offiziell seien. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) betonte, dass weder dem Ministerium selbst noch anderen Ministerien der Bundesregierung ein solches »abgestimmtes Eckpunktepapier« vorläge. Er wies außerdem darauf hin, dass weiterhin viele Fragen (auch EU-rechtlicher Art) geklärt werden müssten, bevor ein entsprechendes Papier entworfen werden könne. Der SPD-Gesundheitsminister kündigte bereits ein Eckpunktepapier für den Herbst sowie einen entsprechenden Gesetzesentwurf für das Jahresende 2022 an.

Obwohl sich das Eckpunkte-Papier also als quasi «nicht fertig» entpuppte, liefern die entsprechenden Daten doch einen interessanten Einblick in die Pläne der deutschen Bundesregierung. So ist laut diverser Pressemeldungen eine erlaubte Besitzmenge von 20 Gramm für alle Personen ab 18 Jahren vorgesehen; Minderjährige, die mit Cannabis erwischt werden, sollen straffrei bleiben, allerdings an Präventionsprogramme verwiesen werden können. Außerdem verraten die »Eckpunkte«, dass bis zu zwei Cannabispflanzen zum Eigenbedarf angebaut werden dürften. Die Maximalkonzentration an THC in Cannabis(-produkten) soll maximal 15 Prozent betragen – 18- bis 21-jährige sollen dann allerdings nur Produkte mit einem Maximalgehalt von 10 Prozent THC erwerben dürfen. Für den Verkauf sollen künftig vom Bund lizenzierte Geschäfte und Apotheken verantwortlich zeichnen.

Quelle:
www.tagesschau.de