Deutschland: Cannabis wird legalisiert

Hanfverband präsentiert Konzept mit Eckpunkten

Bald legal in Haus und Garten: Eine Besitz-Obergrenze für den Eigenanbau ist im Rahmen der alternativen DHV-Eckpunkte nicht vorgesehen.

Wie in Lucys Rausch Nr. 13 berichtet, plant die deutsche Ampelkoalition, Cannabis noch in dieser Legislaturperiode zu legalisieren. Ein entsprechendes Eckpunkte-Papier wurde von der Bundesregierung am 26. Oktober 2022 veröffentlicht und von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgestellt. Der Deutsche Hanfverband (DHV) hat für die praktische Umsetzung ein alternatives Konzept mit Eckpunkten entwickelt – und das lange vor Publikation des offiziellen Papiers der Bundesregierung, nämlich im Juli ’22! Eine Übersicht der wichtigsten Punkte des DHV haben wir hier zusammengefasst.

Keine Obergrenzen
Für Alkoholbesitz gibt es auch keine Obergrenze, weshalb der DHV eine Beschränkung von Cannabis-Mengen zum privaten Gebrauch für nicht sinnvoll erachtet. Auch die Weitergabe und das Verschenken von Cannabis und seinen Produkten sollten nicht illegal sein, solange kein Profit daraus gezogen wird.

Qualifikation des Fachpersonals
Fachpersonal in offiziellen Cannabisabgabestellen sollte in Schulungen und Workshops auf den Verkauf von Cannabis(-Produkten) vorbereitet werden und mit einem entsprechenden Sachkunde Nchweis ausgezeichnet sein. Geschult werden sollten in diesem Zuge außerdem folgende Kenntnisse:

  • Sortenauswahl
  • Konsumformen und Dosierungen
  • rechtliche Rahmenbedingungen
  • akute Wirkungen und Nebenwirkungen
  • Risiken des Konsums
  • Erste Hilfe bei Überdosierungen
  • Risiken des Konsums
  • Safer-Use-Beratung
  • Wichtigkeit von Kenntnissen über lokale Anlaufstellen, Notfallnummern etc.

Außerdem sollten Verkäuferinnen und Verkäufer Bescheid wissen über

  • die grundsätzliche Wirkweise von Cannabis über das Endocannabinoidsystem bzw. die Cannabinoidrezeptoren
  • medizinische Anwendungsbereiche
  • verschiedene Wirkweisen bei Variationen von Terpenprofilen und Cannabinoidanteilen
  • Cannabiskultivierung
  • die Kulturgeschichte rund um Hanf

Produktregulierung und Mischkonsum
Der DHV positioniert sich nicht mehr zu der Frage, ob Mischprodukte (Cannabisbier, vorgedrehte Tabakzigaretten mit Cannabis usw.) erlaubt oder verboten sein sollten. Obwohl der Hanfverband besonders den Tabakprodukten skeptisch gegenüberstand, überarbeitete er seine Position zu diesem Punkt nach reichhaltigem Feedback aus der Community.

Jugendschutz
Produkte, die THC enthalten, sollten bei Außer-Haus-Verkauf mit einem kindersicheren Verschluss versehen werden. Psychoaktive Edibles sollten entsprechend deklariert werden, sodass eine Verwechslungsgefahr mit normalen Süßigkeiten ausgeschlossen werden kann. Außerdem soll nur der kommerzielle Verkauf mit Gewinnabzielungsabsicht an Jugendliche bestraft werden. Dazu meint der DHV: «Lediglich der kommerzielle Verkauf von Cannabis an Jugendliche mit Gewinnerzielungsabsicht, die Weitergabe an Kinder oder die Weitergabe aus niederem Beweggrund sollten bestraft werden. Wenn 18-Jährige ihren 17-jährigen Freunden Cannabis abgeben oder Eltern ihre 16-jährigen Kinder gelegentlich unter Aufsicht mit konsumieren lassen, sollte das analog zu Alkohol nicht bestraft werden.»

Eine Besitz-Obergrenze für den Eigenanbau ist im Rahmen der Eckpunkte nicht vorgesehen. Sollte der Gesetzgeber eine Eigenanbau-Grenze einführen wollen, so sollte diese den Anbau von mindestens zehn weiblichen Pflanzen legalisieren. Eine formlose Meldung des Eigenanbaus beim Zoll analog zum privaten Bierbrauen ist für den DHV ebenfalls vorstellbar.

In den angepassten und aktualisierten Eckpunkten finden sich weiterhin Reform Forderungen für die strafrechtliche Verfolgung im Straßenverkehr und die Führerscheingesetzgebung, die Produktion und den Import, die Besteuerung sowie für eine Amnestie-Regelung für straffällig Gewordene. (mib)

www.hanfverband.de