Deutschland: Liberalisierung von Nutzhanf

BMEL will Nutz- und Faserhanf-Gesetzgebung überarbeiten

Das deutsche Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) arbeitet seit etwa zwei Jahren an Entwürfen für eine Liberalisierung von Nutzhanf (das sogennante Nutzhanfliberalisierungsgesetz, kurz NLG). Dies geht aus Referentenentwürfen hervor, die auf der offiziellen Webpräsenz der Behörde veröffentlicht worden sind. Die jüngste dieser Veröffentlichungen ist auf den 8. Juli 2024 datiert.

Im Gesetzesentwurf wird die Bedeutung des Nutzhanfanbaus für nachhaltige Rohstoffe, Klimawandel-Abmilderung und Biodiversität hervorgehoben. Obwohl die Anbaufläche von Nutzhanf in Deutschland in den letzten Jahren gestiegen ist, hat der Anbau weiterhin einen Nischencharakter und die Anbaufläche ist zuletzt sogar gesunken. Dies wird auf wirtschaftliche, rechtliche und bürokratische Gründe zurückgeführt. Es besteht eine hohe rechtliche Unsicherheit bezüglich des Umgangs mit Nutzhanf.

Das Ziel des Gesetzesentwurfs ist es, mehr Rechtssicherheit zu schaffen und die Betätigungsfelder im Nutzhanfsektor zu erweitern. Es wird jedoch (eigenartigerweise) klargestellt, dass der Verzehr von Cannabisprodukten zu Rauschzwecken, wie Edibles, mit dem Nutzhanfliberalisierungsgesetz nicht erlaubt sein soll.

Die Faserpflanze kann zu zahlreichen Materialien verarbeitet werden, z.B. zu Seilen und anderen Textilien, zu Industriewerk- und Treibstoffen sowie zu Papier, Kunststoff und vielem anderen mehr. Die zu diesen Zwecken angebauten Hanfpflanzen enthalten bislang maximal 0,3 Prozent des psychoaktiven Cannabinoids THC (Tetrahydrocannabinol) und haben daher keine berauschenden Eigenschaften.

Ressource:
www.bmel.de