Das deutsche Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) arbeitet seit etwa zwei Jahren an Entwürfen für eine Liberalisierung von Nutzhanf (das sogennante Nutzhanfliberalisierungsgesetz, kurz NLG). Dies geht aus Referentenentwürfen hervor, die auf der offiziellen Webpräsenz der Behörde veröffentlicht worden sind. Die jüngste dieser Veröffentlichungen ist auf den 8. Juli 2024 datiert.
Im Gesetzesentwurf
Die Faserpflanze kann zu zahlreichen Materialien verarbeitet werden, z.B. zu Seilen und anderen Textilien, zu Industriewerk- und Treibstoffen sowie zu Papier, Kunststoff und vielem anderen mehr. Die zu diesen Zwecken angebauten Hanfpflanzen enthalten bislang maximal 0,3 Prozent des psychoaktiven Cannabinoids THC (Tetrahydrocannabinol) und haben daher keine berauschenden Eigenschaften.
Ressource:
www.bmel.de