Deutschland: Rückt die Hanflegalisierung näher?

Ampel-Koalition einigte sich auf Freigabe

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»Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein (…) Wir messen Regelungen immer wieder an neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und richten daran Maßnahmen zum Gesundheitsschutz aus.«

Diese Sätze, entnommen aus dem am 18. November 2021 vorgestellten Ergebnispapier der Ampel-Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege, fassen das Vorhaben der Koalition gut zusammen: Nach Jahrzehnten Verfolgung und Schikane, scheint die letzte Hürde endlich genommen – Cannabis könnte bald legal in der Bundesrepublik Deutschland werden, auch zu sogenannten Genusszwecken.

Alle drei Parteien der Ampel-Koalition (SPD, FDP und Grüne) hatten in ihren Wahlprogrammen mit einer möglichen Legalisierung um Wählerstimmen geworben. Im Falle weiterer erfolgreicher Koalitionsgespräche und einer sich daraus ergebenden Regierungsbildung wollen sie ihr Versprechen augenscheinlich tatsächlich umsetzen.

Die Argumente der angehenden Koalition für eine Hanf-Freigabe sind nicht nur einleuchtend, sondern bereits seit Jahren im akademischen Konsens verankert: Man möchte Nährböden für Schwarzmärkte brachlegen und mittels einer Qualitätskontrolle Gesundheit und Prävention für Nutzerinnen und -Nutzer sowie für Suchtkranke fördern. Weiterhin postuliert das drogenpolitische Ampel-Papier auch, dass Jugendschutz besser gewährleistet werden könne, wenn Cannabis legal und staatlich kontrolliert in entsprechenden Stellen abgegeben wird.

Geplant ist eine vierjährige «Testphase», nach deren Ablauf dann die Wirksamkeit des Legalisierungsgesetzes evaluiert werden soll. Drug-Checking-Maßnahmen, die Konsumentinnen und Konsumenten eine Analyse ihrer psychoaktiven Substanzen ermöglichen (z.B. auf Wirkstoffgehalt oder Verunreinigungen hin), sollen die kommende Hanflegalisierung um wichtige Verbraucherschutz-Aspekte außerdem ergänzen.

Die Ampel will darüber hinaus Werbe- und Sponsorenverhältnisse für Alkohol, Nikotin und Cannabis strengeren Regeln unterstellen.

Quellen:
www.spiegel.de
www.aerzteblatt.de