DHV-Eckpunkte zu Cannabis-Legalisierung aktualisiert

Zentrale Forderungen mithilfe der Community optimiert

Bild: zvg

Der Deutsche Hanfverband (DHV) hat ein »Eckpunkt«-Konzept zur Cannabislegalisierung in Deutschland entwickelt. Der Clou dabei ist: Interaktiv konnten Aktivistinnen und Aktivisten sowohl online als auch auf der Cannabis-Normal!-Konferenz Feedback und Kritik äußern und somit die wichtigsten Eckpunkte des »Legalisierungsplans« mitbestimmen. Einen Auszug der wichtigsten aktualisierten DHV-Eckpunkte vom 25. Juli 2022 hat Lucy hier für euch zusammengetragen.

Keine Obergrenzen
Für Alkoholbesitz gibt es auch keine Obergrenze, weshalb der DHV eine Beschränkung von Cannabis-Mengen zum privaten Gebrauch für nicht sinnvoll erachtet. Auch die Weitergabe und das Verschenken von Cannabis und seinen Produkten sollte nicht illegal sein, solange daraus kein Profit geschlagen wird.

Angemessene Qualifikation des Fachpersonals
Fachpersonal in offiziellen Cannabisabgabestellen sollte in Schulungen und Workshops auf den Verkauf von Cannabis(-Produkten) vorbereitet werden und mit einem entsprechenden Sachkundenachweis ausgezeichnet sein. Geschult werden sollten in diesem Zuge außerdem Kenntnisse in

  • der Sortenauswahl
  • Konsumformen und Dosierungen
  • den rechtlichen Rahmenbedingungen
  • den akuten Wirkungen und Nebenwirkungen
  • den Risiken des Konsums
  • Erster Hilfe bei Überdosierungen (falls der Konsum vor Ort gestattet sein wird)
  • der Safer-Use-Beratung
  • der Wichtigkeit von Kenntnissen über lokale Anlaufstellen, Notfallnummern etc.

Außerdem sollten Verkäuferinnen und Verkäufer Bescheid wissen über

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  • die grundsätzliche Wirkweise über das Endocannabinoidsystem/Cannabinoidrezeptoren
  • medizinische Anwendungsbereiche
  • verschiedene Wirkweisen bei Variationen von Terpenenprofil und Cannabinoidanteilen
  • Cannabiskultivierung
  • die Kulturgeschichte rund um Hanf

Produktregulierung und Mischkonsum
Der DHV positioniert sich nicht mehr zu der Frage, ob Mischprodukte (Cannabisbier, vorgedrehte Tabak-Zigaretten mit Cannabis usw.) erlaubt oder verboten sein sollten. Obwohl der Hanfverband besonders den Tabakprodukten skeptisch gegenüber stand, überarbeitete er seine Position zu diesem Punkt nach reichhaltigem Feedback aus der Community.

Jugendschutz
Produkte, die THC enthalten, sollten bei Außer-Haus-Verkauf mit einem kindersicheren Verschluss versehen werden. Psychoaktive Edibles sollten entsprechend deklariert werden, sodass eine Verwechslungsgefahr mit normalen Süßigkeiten ausgeschlossen werden kann. Außerdem soll nur der kommerzielle Verkauf mit Gewinnabzielungsabsicht an Jugendliche bestraft werden. Dazu meint der DHV:

»Lediglich der kommerzielle Verkauf von Cannabis an Jugendliche mit Gewinnerzielungsabsicht, die Weitergabe an Kinder oder die Weitergabe mit niederem Beweggrund sollten bestraft werden. Wenn 18-Jährige ihren 17-jährigen Freunden Cannabis abgeben oder Eltern ihre 16-jährigen Kinder gelegentlich unter Aufsicht mit konsumieren lassen, sollte das analog zu Alkohol nicht bestraft werden.«

Eigenanbau
Eine Eigenanbau-Besitz-Obergrenze ist im Rahmen der Eckpunkte nicht vorgesehen. Sollte der Gesetzgeber eine Eigenanbau-Grenze einführen wollen, so sollte diese den Anbau von mindestens zehn weiblichen Pflanzen erlauben. Eine formlose Meldung des Eigenanbaus beim Zoll analog zum privaten Bierbrauen ist für den DHV ebenfalls vorstellbar.

In den angepassten und aktualisierten Eckpunkten finden sich weiterhin Reform-Forderungen für die strafrechtliche Verfolgung im Straßenverkehr und der Führerscheingesetzgebung, die Produktion und den Import, die Besteuerung sowie für eine Amnestie-Regelung für straffällig Gewordene.

Ressourcen:

DHV: Cannabis-Regulierung in Deutschland – Wichtige Eckpunkte
DHV: Die DHV-Eckpunkte 1.1 – Das Ergebnis eures Feedbacks