Drei Jahre Haft für CBD-Gras

Bundesgerichtshof bestätigt abstruses Urteil

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe validierte ein Urteil, welches für einen Berliner Angeklagten drei Jahre und neun Monate Haft zur Folge haben wird. Grund dafür ist der Erwerb, Besitz und Verkauf großer Mengen Cannabidiol-haltiger Hanfblüten, die nur unerheblich wenig bis gar kein berauschendes THC enthielten (maximal 0,2 Prozent). Der Angeklagte erwarb 120 Kilo von dem CBD-Cannabis, um es dann an Großhändler weiter zu veräußern, welche die Blüten wiederum an Kioske und CBD-Shops verkauften.

Das Berliner Landgericht hatte den Mann im Jahr 2021 wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln schuldig gesprochen – das Urteil ist mit dem Entscheid des Bundesgerichtshofs (BGH) nun rechtskräftig.

Ursprünglich hatte sich der Angeklagte selbst an den BGH gewendet, weil er das Urteil auf Rechtmäßigkeit überprüfen lassen wollte. Das Landgericht Berlin habe laut BGH allerdings die richtige Entscheidung getroffen – eventuelle justizielle Fehler konnten nicht festgestellt werden -, allein schon deshalb, weil der Mann vorsätzlich gehandelt und genau gewusst habe, dass CBD-Blüten auch zu «Rauschzwecken missbraucht» werden könnten.

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