In Hessen soll jetzt das Postgeheimnis relativiert werden, um illegale Drogenkäufe aufzudecken. Das haben CDU und Grüne still und heimlich (und unter Ausnutzung der Corona-Krise?) beschlossen und im März einen entsprechenden Antrag beim Bundesrat eingereicht.
Nachdem die zuständigen Ausschüsse über den Gesetzesentwurf diskutiert hatten, kam er „zur Beschlussfassung wieder auf die Plenartagesordnung“ (Quelle). Momentan berät sich die Bundesregierung über den Entwurf, um eine Stellungnahme darüber zu verfassen, und ihn dann zur endgültigen Entscheidung an den Bundestag weiterzuleiten (Quelle). Geht der Antrag durch, soll in Hessen demnächst mehr Augenmerk auf die Verfolgung verdächtiger Postsendungen gelegt werden. Besonders Bestellungen über das anonymisierte Netzwerk Tor, auch Darknet oder Darkweb genannt, sollen dabei in den Fokus geraten.
Verdächtige Post, die Drogen und nicht zugelassene Arzneimittel, aber auch Waffen beinhalten könnte, muss laut Gesetzesentwurf der Polizei vorgelegt werden. Ist dies nicht der Fall, kann dies ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro für das jeweilige Unternehmen nach sich ziehen.
Zurzeit verbietet das Postgeheimnis derartige Verfolgungen. Sendungen dürfen nur dann geöffnet werden, wenn Empfänger sowie Absender nicht erkennbar sind. Sollte der Inhalt daraufhin eine akute Gefahr für Menschen und Dinge darstellen, darf er der Polizei vorgelegt werden. Strafbehörden hingegen müssen informiert werden, wenn eine postalische Lieferung auf Kapitaldelikte, wie beispielsweise Mord, hindeutet.
Der gesamte Gesetzesentwurf ist online als PDF einzusehen. Auch eine Zusammenfassung hinsichtlich des Entwurfes des Formats BundesratKOMPAKT von letztem Monat ist auf der Seite des Bundesrates erschienen.