Neues zur Heil- und Wunderpflanze aus der Republik Irland: Cannabis-Konsumenten, die mit ihrem Kraut erwischt werden, können jetzt im Zweifelsfall lediglich eine Verwarnung erhalten, statt direkt strafrechtlich belangt zu werden. Das Strafdelikt des Hanfbesitzes ist demnach nun auf der sogenannten Adult Caution List (dt.: Erwachsenenwarnliste). Diese 2006 in Irland eingeführte Liste zählt mehrere Straftatbestände auf, bei denen eventuell von einer Bestrafung abgesehen werden kann, z.B. das Betrinken an öffentlichen Plätzen oder Sachbeschädigungen im Wert von unter 1.000 Euro. Nun zählt auch der Konsum und Besitz von Cannabis zu diesen „Caution List“-Vergehen.
Somit müssen irische Bürger sich jetzt zumindest etwas weniger Sorgen machen, wenn sie mit kleinen Eigenbedarfsmengen Gras oder Hasch erwischt werden: Sie werden im schlimmsten Fall auf ärztliche Hilfe verwiesen. Tatsächlich wünschten sich viele irische Polizisten diesen Schritt, da die strafrechtliche Verfolgung ungefährlicher Kiffer (inklusive Papierkram etc.) für viele Mitglieder der Garda Síochána na hÉireann (dt.: Friedens-Garde Irlands) unnötige Zeitverschwendung darstellt. Wer sich allerdings mit Mengen erwischen lässt, die nicht mehr nur auf Eigenbedarf hindeuten, muss sich weiterhin vor irischem Gesetz verantworten.