LEAP Deutschland e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich für eine liberale Drogenpolitik und ein Ende der Prohibition einsetzt. Zur geplanten Legalisierung von Cannabis in Deutschland hat der Verein am 27. Juni 2022 ein Positionspapier veröffentlicht. Darin fordert LEAP Deutschland folgende wichtige Punkte zur Regulierung der Hanfpolitik:
Für den Einzelnen
- der Besitz von bis zu 60 Gramm Cannabis und der Anbau von bis zu drei weiblichen, blühenden Cannabis Pflanzen für den persönlichen Eigenbedarf ist Erwachsenen erlaubt.
- der Anbau für den gemeinschaftlichen Eigenbedarf (sog. Cannabis Social Clubs) sollte auch erlaubt werden, diese Möglichkeit darf allerdings nicht missbraucht werden, um die Regelungen des lizensierten Fachhandels zu umgehen. Eine engmaschige Kontrolle muss deshalb gewährleistet sein.
- die Aufbewahrung einer Jahresernte von bis zu drei Pflanzen ist ebenfalls erlaubt (auch oberhalb der Grenze des erlaubten Besitzes von 60 Gramm)
- Mindestalter 18 Jahre.
- der Geschäftsführer eines Fachgeschäftes kann auch wegen eines Betäubungsmitteldeliktes verurteilt sein (Gedanke der sozialen Gerechtigkeit/Social Equity).
- umgehende Rehabilitierung von Verurteilten wegen Betäubungsmitteldelikten, die nicht in Zusammenhang mit einer Gewaltausübung gestanden haben.
Produkte
- alle Produkttypen neben Blüten sind erlaubt, d.h. auch Vape Pens, Esswaren und Getränke mit THC.
- keine THC-Beschränkung bei Blüten und Vape Pens.
- bei Esswaren und Getränken Beschränkung auf maximal 10 mg pro Verzehreinheit, mit Verpflichtung der Hersteller zur Aufklärung der Wirkungsweise dieser Produkte.
Abgabe
- Abgabe von Cannabisprodukten im lizensierten Fachhandel, mit geschultem Personal.
- keine Mengenbegrenzung beim Verkauf, maximale Abgabe ist gleich maximaler Besitz, d.h. 60 Gramm.
- keine Begrenzung der Anzahl der Verkaufsstellen und keine begrenzten Öffnungszeiten.
- Vor-Ort-Konsum möglich, um einen geschützten Raum zum Konsum zu ermöglichen.
- angemessene Mindestabstände zu Schulen und Freizeiteinrichtungen für Jugendliche, analog zu den Spielotheken.
- ein Werbeverbot für Cannabis, aber Informationen über Produkte und Wirkungsweisen müssen zur Aufklärung und Prävention möglich sein.
Führerschein
- Heraufsetzung der Grenze auf einen THC-Wirkstoffgehalt von zunächst 5 ng/ml Blutserum für die Begehung einer Ordnungswidrigkeit und für begründete Zweifel an der Fähigkeit, ein Fahrzeug zu führen.
- Unter Einbeziehung internationaler Erkenntnisse ist die Forschung zur Ermittlung eines wissenschaftlich validen Grenzwertes, ähnlich wie in der Vergangenheit beim Alkohol, zu intensivieren.
- Die notwendigen Änderungen im § 24a StVG und im Ordnungswidrigkeitenrecht sollten zeitlich von den sonstigen Regelungen im Betäubungsmittelrecht erfolgen.
Hier geht es zum Positionspapier von LEAP Deutschland