Der DHV kritisiert den Referentenentwurf von Bundesgesundheitsministerin Warken, der die telemedizinische Verschreibung sowie den Online-Versand von medizinischem Cannabis — genauer gesagt Cannabisblüten — verbieten will. Zukünftig sollen Rezepte nur noch nach persönlicher Arztkonsultation ausgestellt werden, und Folgerezepturen müssten spätestens alle vier Monate erneut in Präsenz abgeholt werden. Auch der Versand der Cannabisblüten über Online-Apotheken solle untersagt sein — eine deutliche Rückkehr in analog geprägte Versorgungswege.
Der Verband bezeichnet diesen Schritt als Rückfall in vordigitale Zeiten. Er weist darauf hin, dass Telemedizin und Versandlösungen, auch schon vor dem Cannabis-Medizin-Gesetz (MedCanG), etablierte und wertvolle Versorgungswege waren — gerade für chronisch erkrankte Patienten. Während die Bundesregierung in anderen Bereichen auf Digitalisierung setzt, führe gerade im Bereich medizinisches Cannabis der neue Entwurf zu einer Bremse derselben.
Ein weiterer Kritikpunkt: Die Einschränkungen betreffen lediglich Cannabisblüten, nicht jedoch Konzentrate oder Extrakte, obwohl letztere häufig höhere THC-Gehalte aufweisen. Der DHV moniert, dass das Bundesgesundheitsministerium hierfür keine klaren Daten oder begründeten Erläuterungen liefert – mit dem Hinweis auf gestiegene Importzahlen bei Blüten bleibt es vage.
Ökonomisch befürchtet der DHV erhebliche Auswirkungen: Online-Apotheken, die sich auf Cannabis spezialisiert haben, und damit verbundene Arbeitsplätze könnten stark gefährdet sein. Innovative digitale Versorgungsstrukturen würden durch das Verbot abrupt ausgebremst.
