Gremium der Vereinten Nationen lehnt internationales Kratom-Verbot ab

Expert Committee on Drug Dependence sprach seine Empfehlung aus

Symbolbild: Kratombaum | Copyright Adrian Linack (kratom-and-cbd.eu)

Das Expertenkomitee der WHO (ECDD) kam zu dem Schluss, Kratom (Mitragyna speciosa) vorerst nicht international zu illegalisieren. Das ECDD ist durch die WHO mandatiert, eine Empfehlung auszusprechen, um psychotrope Substanzen unter die Klassen (engl. «Schedule») 1 oder 2 der internationalen Konventionen bzw. Einheitsabkommen zu stellen, was einem internationalen Verbot gleichkommt.

Wörtlich hieß es im Bericht:

«Der Ausschuss kam zu dem Ergebnis, dass es nicht genügend Beweise gibt, um eine kritische Bewertung von Kratom zu empfehlen. In Bezug auf Mitragynin und 7-Hydroxymitragynin kam der Ausschuss, mit Ausnahme eines Mitglieds, ebenfalls zu dem Schluss, dass es keine ausreichenden Beweise gibt, um zum jetzigen Zeitpunkt eine kritische Beurteilung zu fordern.»

Der Toxikologe Fabian Pitter Steinmetz, sprach sich bei der Sitzung ebenfalls gegen eine Klassifzierung als «Schedule 1 & 2»-Drug aus. Zur Entscheidung äußert er sich wenig verwunderlich:

«Ich begrüße die Entscheidung der #ECDD, sich nicht für ein #Kratom-Verbot auszusprechen. Es sind schon zu viele wichtige Heilpflanzen verboten wurden. Der nächste Schritt ist es, #Hanf, #Koka etc. zu befreien»

Zahlreiche weitere Kratom-Sachverständige begrüßen diese Entscheidung, dennoch steht Kratom auch weiterhin unter Beobachtung der Behörde («The Committee recommended that kratom, mitragynine and 7-hydroxymitragynine be kept under surveillance by the WHO Secretariat.»).

Dirk Netter