Hanflegalisierung: Rechtliche Hürden

Völker- und EU-Recht erschweren Legalisierung

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Der Jubel war groß, als die seit 2021 regierende Ampel-Koalition die »kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften« im Koalitionsvertrag ankündigte. Doch ließe sich dieses Bestreben in Deutschland wirklich so einfach umsetzen? Ein Artikel der taz gibt Auskunft darüber.

So stellte Journalist Oliver Schulz fest, dass einer Legalisierung von Cannabis mehrere internationale rechtliche Hürden im Weg stehen. Deutschland trat bereits 1961 der Single Convention on Narcotic Drugs bei, welche sowohl Handel als auch die Kultivation von Hanf völkerrechtlich verbietet. Sowohl Kanada, das am 17. Oktober 2018 Cannabis legalisierte als auch Uruguay, wo seit 2013 der Besitz und Handel nicht mehr verboten ist, wurden aufgrund ihrer drogenpolitischen Entscheidungen vom Internationalen Suchtstoffkontrollrat (INCB) wegen Bruchs des geltenden Völkerrechts gescholten – Uruguay drohte man deshalb sogar mit Sanktionen.

Ein weiteres länderübergreifendes Hindernis stellt das geltende EU-Recht dar, das eine »Bekämpfung des illegalen Drogenhandels« vorsieht. So sieht die »EU-Drogenstrategie 2021-2025« noch mehr »Verhütungs-, Abschreckungs- und Abwehrmaßnahmen im Hinblick auf die Drogenkriminalität mittels der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Strafverfolgung« vor, heißt es auf der Webpräsenz des Europäischen Rats der Europäischen Union. Laut dem Schengener Abkommen von 1990 ist der Handel bzw. die Weitergabe von »Suchtstoffen und psychotropen Stoffen aller Art einschließlich Cannabis« im gesamten EU-Raum verboten, urteilte der Europäische Gerichtshof auf die Klage eines niederländischen Coffeeshop-Besitzers hin, der sich beschwerte, dass er seine Produkte nicht an Ausländer verkaufen durfte.

Somit ergeben sich weiterhin große rechtliche Probleme für EU-Länder, die Cannabis entkriminalisieren wollen. Auch im EU-Mitglieds-Staat Luxemburg gab es seit 2018 Legalisierungs-Bestrebungen auf höchster Ebene. Doch hier scheiterten die drogenpolitischen Lockerungen ebenfalls an international geltendem EU-Recht. Gesundheitsministerin Paulette Lennert von der Luxemburger Sozialistischen Arbeiterpartei (LSAP) gab 2021 in einem Radio-Interview bekannt, dass die Entkriminalisierungs-Bestrebungen aufgrund von EU-Regelungen ins Wasser fallen müssten.

Siehe hierzu auch das Interview mit Cannabis-Legalisierungsaktivist und Jugendrichter Andreas Müller in Lucys Rausch Ausgabe 13, der dazu eine völlig andere Meinung hat.

Quellen:
taz.de
www.consilium.europa.eu