(pm) Bayern schränkt das deutsche Cannabisgesetz (CanG) massiv ein: Per Park-Verordnung wird der Konsum in verschiedenen bayerischen Parks verboten. Bayern ist das einzige Bundesland, das mit solchen Sonderregeln und sogar einem eigenen Gesetz den Ermessensspielraum des CanG überschreitet. Das halten wir für verfassungswidrig und gehen juristisch dagegen vor.
Bereits im Oktober 2024 hat DHV-Sprecher Georg Wurth zusammen mit einigen bayerischen Bundestagsabgeordneten und Betroffenen eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) eingereicht, die dort immer noch läuft. Ergänzend dazu geht der Deutsche Hanfverband nun zusammen mit den Betroffenen die nächsten logischen juristischen Schritte.
Mit einem Normenkontrollantrag gegen die Park-Verordnung (Park-VO) kämpfen wir für die Freiheit von Cannabiskonsumenten und Patienten in Bayern – gemeinsam mit Emanuel Burghard und René Korcak (Bayrisch Kraut / DHV-Ortsgruppe München).
„Als Konsument erlebe ich täglich die subjektive Willkür bayerischer Politik am eigenen Leib. Während andere Bundesländer pragmatische Lösungen finden, blockiert Bayern an mehreren Fronten gleichzeitig: in Parks, Biergärten, Raucherräumen und bei der Gründung von Cannabis Social Clubs. Diese systematische Verhinderungstaktik ist aus meiner persönlichen Sicht nicht nur frustrierend, sondern befeuert den Schwarzmarkt und untergräbt gezielt die vom Bund beschlossene Legalisierung. Dies stellt eine klare Diskriminierung dar, die wir nicht länger hinnehmen können.” – Emanuel Burghard, Bayrisch Kraut.
“Als Schmerzpatient, der auf medizinisches Cannabis angewiesen ist, bedeutet der Ausschluss aus öffentlichen Parkanlagen für mich nicht nur den Verlust von Erholungsräumen, sondern auch eine schmerzhafte soziale Isolation. Während andere Menschen selbstverständlich die bayerischen Parks genießen können, werden ich und viele andere Patienten durch diese restriktive Regelung faktisch aus dem öffentlichen Leben und wichtigen sozialen Begegnungsstätten ausgegrenzt – eine normale gesellschaftliche Teilhabe bleibt uns somit verwehrt.” – René Korcak, Bayrisch Kraut.
Als erste Schritte dieses Normenkontrollverfahrens haben wir heute einen Normenkontrollantrag (§ 47 VwGO) und einen Eilantrag (§ 47 Abs. 6 VwGO) gegen die Park-Verordnung beim bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht.
“Wir sind bereit und in der Lage, dieses Verfahren bis vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen, falls nötig. Bayern kann nicht einfach Bundesrecht aushebeln. Wir kämpfen für das gleiche Recht für alle Cannabiskonsumenten und Patienten in der Bundesrepublik.” – DHV-Sprecher Georg Wurth.
Der renommierte Anwalt David Werdermann, Experte für öffentliches Recht, führt die Verfahren. Mit seiner umfassenden Erfahrung in Verfassungs-, Verwaltungs- und Grünanlagenrecht, bringt er die passenden Kompetenzen mit, um Bayerns überzogene Verbote anzugreifen.
„Die Klage richtet sich gegen das unverhältnismäßige und rechtswidrige Cannabisverbot in Münchens Parks. Das Verbot ignoriert die Vorgaben des Bundesgesetzes und diskriminiert Menschen, die aus medizinischen Gründen auf Cannabis angewiesen sind. In weitläufigen Parkanlagen besteht keine relevante Gefährdung Dritter durch Passivrauch. Ein pauschales Verbot ist daher unverhältnismäßig und rechtlich nicht zu rechtfertigen.“ – Rechtsanwalt David Werdermann.
Als nächsten Schritt bereiten wir eine Klage gegen das bayerische Gesundheitsschutzgesetz vor, das ebenfalls Konsumverbote festlegt, die über das Cannabisgesetz hinausgehen.
Für Rückfragen steht der DHV zur Verfügung. Auch Kontaktvermittlung zu Rechtsanwalt Werdermann und den beiden Betroffenen ist möglich.