Hanfverbot ist völkerrechtswidrig

XtraCannabispolitik global

Text Annemarie Meyer


Das Aufführen von Hanf in der UNO-Single-Konvention von 1961 ist nach heutigem Recht völkerrechtswidrig. Warum?

Weil erstens historisch belegt ist, dass die Einstufung von Hanf in der UNO-Konvention von 1961 als eine der gefährlichsten Pflanzen überhaupt und ohne therapeutischen Wert falsch ist und bewusst auf arglistiger Täuschung beruht;

weil zweitens historisch belegt ist, dass der Grund für diese falsche Einstufung von Hanf in dieser UNO-Konvention rassistisch und machtpolitisch motiviert war;

und weil drittens historisch belegt ist, dass die Diskriminierung fremder Kulturen und Andersdenkender über deren eigene Rausch- und Medizindrogen 1961 bewusst über die UNO institutionalisiert wurde.

Deshalb ist laut Präambel der UNO-Verträge von 1961 das Konsumieren von Cannabisblüten und Haschisch, auch zur Selbstmedikation, bis heute ein Übel für den Einzelnen, macht süchtig, verstösst gegen die Sittlichkeit und stellt eine wirtschaftliche und soziale Gefahr für die Menschheit dar. Einen unproblematischen Konsum oder gar Genuss von Hanf gibt es bis heute per Gesetz nicht. Auch der EU-Rahmenbeschluss über Cannabis von 2004 beruft sich auf dieses UNO-Übereinkommen. Der Beschluss definiert eine „Droge“ als eine Substanz, die im Einheits-Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961 über Suchtstoffe erfasst ist.

Doch von vorne:

Punkt eins: Warum basiert die Einstufung von Hanf in den Völkerrechtsverträgen auf arglistiger Täuschung?

Hanf wurde seit Jahrtausenden kulturell, zeremoniell und medizinisch in vielen Ländern verwendet, sogar für Kinder. Seine relative Ungefährlichkeit und sein medizinischer Nutzen waren lange vor Unterzeichnung der Völkerrechtsverträge von 1925 und 1961 belegt. In den USA war Hanf von 1850 bis 1942 als Primärmedizin für über 100 verschiedene Krankheiten und Leiden gelistet. Grosse Pharmafirmen verhalfen damals dem Hanf zusätzlich zu grosser Beliebtheit.

1895 bestätigte eine britische Studie aus der Kolonie Indien, 1930 eine vom US-Militär finanzierte Studie aus Panama und 1942 eine Studie aus New York, dass Hanfkonsum weder zu Gewalt führe oder kriminell mache noch Schrittmacher zu Opiaten sei. Diese letzte öffentliche Studie in den USA war in Auftrag gegeben worden, weil dort in den 1930er Jahren mit Plakaten, Büchern, Kino-Filmen und Boulevard-Medien Hanf als Mörderdroge dargestellt wurde, die zu Vergewaltigung, Krankheit und Tod führe. Christliche Sittenwächter, zusammen mit dem von 1930 bis 1969 amtierenden obersten US-Drogenbeamten und bekennenden Rassisten Harry Anslinger, erfanden diese Unwahrheiten zur Unterdrückung der Latinos und Schwarzen, die für sich gleiche Rechte wie die der Weissen forderten. Nach der entlarvenden New Yorker Studie wurden unter Androhung von Gefängnisstrafen alle Forschungen über Hanf an US-Universitäten verboten und waren ab sofort den Pharmafirmen vorbehalten.

Im Rahmen der Boggs-Gesetze gegen den Kommunismus hiess es im US-Parlament 1951 plötzlich genau das, womit Cannabiskonsumenten sich weltweit immer identifiziert hatten: Hanf mache nicht gewalttätig, sondern pazifistisch. Und die Kommunisten wollten mit Hanf die Soldaten der US-Armee friedlich stimmen. Aus demselben Grund verboten nun auch Russland und China den Hanfkonsum. Friedensaktivisten und Verbundenheitsgefühle mit allem und jedem waren von den Grossmächten nicht erwünscht. Deshalb wurde auf Druck der USA der Hanf auch in der Schweiz verboten.

Der damalige Schweizer Bundesrat Etter bediente sich allerdings nicht der aktuellsten, sondern der Propagandaworte der US-Drogenbehörde aus den 1930er Jahren. In seiner Rede vor dem Schweizer Parlament begründete Etter das Cannabis-Verbot folgendermassen: «(…) Es liegt in der Eigenart dieser verheerenden Krankheit (damit war Hanfkonsum gemeint), dass sie die Hemmungen der Kranken mit der Zeit vollständig zersetzt. So dass diese Süchtigen für jede verbrecherische Versuchung anfällig werden (….)».

Aufgrund dieser Täuschung und dem daraus resultierenden Irrtum wurde 1951 Hanf in der Schweiz verboten. 1954 liessen die USA über die WHO verbreiten, Hanf habe keinerlei therapeutischen Wert. Deshalb wurde er in vielen Ländern aus den Arzneibüchern gestrichen. Das war eine arglistige Täuschung seitens der USA. Die Pharmaindustrie intervenierte nicht.

Die Einstufung in die Kategorie IV der UNO-Single-Konvention von 1961 setzte noch einen drauf: Cannabis wurde neu als eine der gefährlichsten Pflanzen weltweit ohne therapeutischen Wert deklariert[1], obwohl die relative Ungefährlichkeit von Hanf und sein medizinischer Nutzen bereits vor Unterzeichnung dieser Konvention belegt waren, und beides auch heute wieder anerkannt wird. Die WHO selbst widersprach dieser Einstufung erstmals 1969, dann 1979, 1997 und zuletzt 2019, indem sie öffentlich bekanntgab,

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