Kein Vermittlungsausschuss: Cannabis-Entkriminalisierung zum 1. April

Länder entschieden sich mehrheitlich für Cannabisgesetz

In der Bundesrepublik Deutschland wird ab dem 1. April 2024 Cannabis entkriminalisiert sein und das Cannabisgesetz (CanG) einen Tag, nachdem es im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, in Kraft treten. Nachdem eine zeitnahe Umsetzung der Ampel-Pläne drohte, ins Wasser zu fallen, spielten sich am Freitag, den 23. März 2024 die entscheidenden Momente im Bundesrat ab.

Es war zu befürchten, dass die Bundesländer, welche im Bundesrat über das Fortkommen von Gesetzen bestimmen, gegen den Gesetzesentwurf stimmen. Das hätte zwar keine Abschmetterung des nicht zustimmungspflichtigen Gesetzes, jedoch eine immense Verzögerung bis zur finalen Verabschiedung zur Folge gehabt, weil der Vermittlungsausschuss hätte angerufen werden müssen.

Dies ist allerdings gar nicht nötig: Für ein Vortragen der Sache vorm Vermittlungsausschuss gab es keine Mehrheit. Lediglich im Saarland, in Bayern, in Baden-Württemberg und in Brandenburg ist hadert man mit dem neuen Gesetz; diese Bundesländer stimmten für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses. Der Rest der Länder enthielt sich oder stimmte für eine Verabschiedung. Damit gilt auch eine ab dem 1. April in Kraft tretende Amnestie aller bisher wegen Hanfdelikten straffällig gewordenen Personen, die nach den Reglements des neuen Gesetzes nicht belangt wprden wären.

Herzlichen Glückwunsch, Deutschland! Ein erster Schritt auf dem Weg in eine vernünftigere Drogenpolitik ist getan. Wenn man jetzt die Inhalte noch verfeinert, die inhaltlich wertlose, unsachliche Cannabis-Hysterie beendet und für einen weitreichenderen Konsumenten-Schutz sorgt, dann kann aus dieser Entkriminalisierung bzw. «Legalisierung» noch etwas richtig Gutes werden.

Ressource:
www.tagesschau.de