Kratomregulierung in den USA

US-Bundesstaat Utah beschließt „Kratom Consumer Protection Act“

Das Repräsentantenhaus von Utah hat gestern für den „Kratom Consumer Protection Act“ gestimmt, damit schließen sich die Mitglieder des Unterhauses dem Senat des US-Bundesstaates an.

Diese Entscheidung wird in Aktivistenkreisen als wegweisend für die weitere Entwicklung der Kratomregulierung in den USA betrachtet. Die American Kratom Association, der größte Kratom-Lobbyverband des Landes, twitterte gestern Abend:

„Der Kratom Consumer Protection Act sendet ein starkes Signal zur FDA und DEA, in dem es beweist, dass Bundesstaaten Kratom angemessen regulieren können, ohne selbiges gänzlich zu verbieten. Darüber hinaus wird es die einzelnen Kratomuser dazu befähigen fundierte Entscheidungen über ihren Kratomgebrauch zu treffen.“

Was bedeutet der Kratom Consumer Protection Act?

  • Der Kauf von Kratom wird auf volljährige Personen beschränkt.
  • Produkte die andere Substanzen als Kratom beinhalten (z.B. O-Desmethyltramadol) dürfen nicht im Handel angeboten werden.
  • Es gilt eine Etikettierungsvorschrift nach welcher der Gehalt von Mitragynin und 7-Hydroxymitragynin auf der Verpackung von Kratomprodukten angegeben werden muss.
  • Die Wirkstoffkonzentration von 7-Hydroxymitragynin wird auf maximal zwei Prozent festgesetzt.
  • Jegliche Streckmittel die den psychoaktiven Effekt der Pflanze verändern sind verboten.

Somit bleibt der Umgang mit Kratom in Utah legal. Da die Pflanze bereits in sechs US-Bundesstaaten illegalisiert wurde, ist dieser Gesetzesentwurf ein Lichtblick für die Kratom-Community.

In weiteren Bundesstaaten, unter Anderem in Arizona, wurde der Gesetzesvorschlag ebenfalls eingebracht.

Dirk Netter