Wie auf der Bundespressekonferenz versprochen (BPK Mitte April 2023, Lucy berichtete), präsentierte der deutsche Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am 28. April 2023 einen Gesetzesentwurf zur geplanten Cannabislegalisierung der Ressortabstimmung. Das heißt, dass der Entwurf den anderen Ministerien zur Prüfung vorgelegt wurde.
Genaue Daten zum Inhalt des Gesetzesvorschlags gibt es in dieser frühen Phase noch nicht, das Dokument beziehe sich aber auf die bereits in der BPK vorgestellten Eckpunkte, also die sukzessive Errichtung von Cannabis Social Clubs («Erste Säule») und das darauffolgende, wissenschaftlich begleitete Einrichten offizieller staatlicher Abgabestellen («Zweite Säule») in sogenannten «regionalen Modellprojekten».
Der Besitz von insgesamt 50 Gramm Cannabis im Monat solle möglichst bald straffrei werden, Konsumentinnen und Konsumenten dürften sich dann allerdings maximal 25 Gramm pro Ration erwerben. Es sei ebenfalls die Legalisierung des Privatanbaus von bis zu drei weiblichen Pflanzen angedacht.
Nachdem die Ressortabstimmung abgeschlossen ist, muss der Gesetzesvorschlag noch von Bundestag (Exekutive) und Bundesrat (Legislative) durchgewunken werden.
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