Legalisierung in der BRD möglich

Wissenschaftliches Gutachten bestätigt: Legalisierung nicht völkerrechtswidrig

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Ein unabhängiges Forscherduo der Universität Nimwegen (Niederlande) hat nun wissenschaftlich publiziert, was sich viele Legalisierungsbefürworter bereits dachten: Eine Cannabis-Freigabe würde weder internationalem Völker- noch EU-Recht zuwiderlaufen. Eine Legalisierung sei dann rechtens, wenn der Staat »aufrichtig davon überzeugt ist und überzeugend argumentiert, dass er über dieses System die individuelle und öffentliche Gesundheit, die Sicherheit der Öffentlichkeit und/oder die Verhinderung von Gewaltverbrechen wirksamer umsetzen kann, als er dies über den prohibitiven Ansatz für Cannabis für Genusszwecke zu erreichen vermag«.

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Die Kriminologin Masha Fedorova und Piet Hein veröffentlichten ihre Ergebnisse in der März-Ausgabe des European Journal of Crime, Criminal Law and Criminal Justice. Sie geben in ihrem Text auch weitere Maßnahmen an, die ergriffen werden müssten, um eine rechtlich zulässige Legalisierung zu bewerkstelligen, beispielsweise die strikte Unterbindung von sogenanntem «Cannabis-Tourismus».

Der bayrische Gesundheitsminister Klaus Holetschek forderte im Februar 2023 beim Juristen und Rechtswissenschaftler Bernhard Wegener (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg) ein Gutachten an. Wegener sieht eine Cannabis-Legalisierung in keinem Falle mit internationalem Recht vereinbar. Die im Ampel-Koalitionsvertrag fixierte Legalisierung widerspreche demnach »völker- und europarechtlichen Vorgaben«. Eine Freigabe richte sich damit konkret gegen gesetzlich festgehaltene »UN-Übereinkommen zur Drogenbekämpfung«. Auch gegen EU-Recht würde eine Legalisierung verstoßen, so das Gutachten.

Wegener ist fest überzeugt von seinen Thesen. Auf einer Pressekonferenz meinte er zur vermeintlichen Unrechtmäßigkeit der Cannabis-Legalisierung: »Selten sind die Antworten so eindeutig wie hier«. Er steht dem bayerischen Gesundheitsminister zur Seite. Dieser ließ verlauten: »Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass es nicht zu einer Legalisierung des Kiffens kommt«.

Ressourcen:
www.pharmazeutische-zeitung.de
www.br.de