Die geplante Cannabislegalisierung in Deutschland sieht auch eine Streichung von Hanf aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) vor. Sollte dies umgesetzt werden, hätte das auch weitreichende Folgen für die Verschreibung von Medizinalcannabis: Die bisher strengen Auflagen für Apotheken würden wegfallen.
Medizinalcannabis müsste dann nicht mehr in Tresoren aufbewahrt werden. Eine Dokumentationspflicht entfiele ebenfalls. Das würde eine Menge Zeit und damit Kosten sparen, so die Deutsche Apothekerzeitung. Die Bundesregierung selbst vermutete im Kabinettsentwurf des Gesetzes, dass dadurch pro Patient/in jeweils fünf Minuten Bearbeitungszeit wegfielen. Daraus ergäbe sich eine Personalkosten-Ersparnis von bundesweit jährlich über zwei Millionen Euro.
Auch Ärzte könnten aller Voraussicht nach Cannabis im Falle einer Streichung aus dem BtMG leichter verschreiben.
Ressource:
www.deutsche-apotheker-zeitung.de