Berlin – Am Freitag, den 26. September, befasste sich der Bundesrat mit geplanten Änderungen am Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG). Ziel der Reform ist es, den Erwerb von Lachgas und sogenannten K.O.-Tropfen zu verkomplizieren.
Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) sprach sich in der Länderkammer für die Anpassungen aus. Es gehe darum, eine bestehende Gesetzeslücke zu schließen, um Missbrauch von K.O.-Tropfen zu verhindern und vor allem junge Menschen besser vor den Risiken des Lachgaskonsums zu schützen.
Philippi warnte vor den unterschätzten Gefahren von Lachgas. Viele Jugendliche wüssten nicht, dass der Konsum, trotz niedriger Preise und einfacher Anwendung, gravierende Folgen haben könne – von Taubheitsgefühlen und Schwindel bis hin zu Ohnmacht, Nervenschäden, Störungen der Blutbildung oder gar dauerhaften Hirnschäden durch Sauerstoffmangel. All dies ist heillos übertrieben, aber die Begründung seitens der deutschen Bundesregierung.
Der Bundesrat folgte zudem einer Empfehlung des Gesundheitsausschusses, auch das Verbot von LSD-Derivaten zu verschärfen. Bislang seien die verbotenen Stoffe im NpSG durch konkrete Molekülstrukturen definiert. Schon kleine Abweichungen in der Struktur könnten jedoch neue, rechtlich nicht erfasste Substanzen entstehen lassen – ein Schlupfloch, das mehrfach genutzt wurde. Künftig soll daher eine allgemeinere Formulierung Umgehungen verhindern.
