Aus Cannabis lassen sich nicht nur Grasblüten und Haschisch gewinnen. Das seit Jahrhunderten als Kulturpflanze bekannte Gewächs Hanf bietet zahlreiche andere Verwendungsmöglichkeiten. Aus Hanfpflanzen lassen sich beispielsweise auch Leinen, Seile, Öl oder Kosmetikprodukte herstellen.
Mittlerweile boomt das Geschäft mit Faserhanfprodukten. Duschgels, Schokoladensorten und Energy Drinks mit Hanfzusatz fluten Drogerie-, Supermarkt- und Headshop-Regale. Die rechtliche Lage bleibt dabei intransparent und unklar. Als Verkäufer von nicht psychoaktiv wirkenden Cannabis- oder CBD-Produkten fischt man im deutschsprachigen Raum im Trüben. Meistens ist die Gunst der örtlichen Polizei entscheidend, ob Nutzhanf-Produkte beschlagnahmt werden oder nicht.
Der Bayerische Rundfunk (BR) produzierte vor Kurzem einen Beitrag für die Sendung quer, der fundiert und gewitzt den Irrsinn rund um den Cannabisverkauf in Deutschland aufschlüsselt. Bei der Geschichte geht es um den Landwirt Christian Rehm, der Nutzhanftee verkauft und deswegen in rechtliche Schwierigkeiten geriet. Im Gegensatz zu zahlreichen anderen Hanftee-Herstellern muss Rehm seinen Cannabisanbau und -verkauf vor der Kriminalpolizei und deutschen Justiz verantworten. Der BR liefert hier eine kurzweilige und bündige Analyse zur rechtlichen Situation rund um impotenten Hanf.
„Man bräuchte Tee für 150 Euro und eine Extraktionsanlage für 75.000 Euro, um das THC eines 5-Euro-Joints zu erhalten. Wem diese Rechnung aufgeht, dem sind die Sinne ordentlich benebelt.“
Zitat aus der quer-Sendung
Lucy berichtete im Juli dieses Jahres bereits über den rechtlichen Status von CBD- und Faserhanfprodukten. Die Europäische Kommission beriet sich außerdem vor wenigen Monaten über die absurde Frage, ob es sich bei Cannabidiol (CBD) um ein Betäubungsmittel handele.