Rechtsprozess wegen CBD-Blüten

Ladenbetreiber steht vor Gericht

Nutzhanfblüten. Foto: Hanf-Zeit.com

Ins Gefängnis für Nutzhanf? Der Inhaber dreier Geschäfte aus der Kette der „Hanfnah„-Läden, Tobias Pietsch, muss sich jetzt vor dem Amtsgericht Freiburg wegen Handelstreibens mit Nutzhanfblüten verantworten, die in zwei seiner drei Verkaufsstellen von der Polizei aufgrund „vorliegender Anzeigen“ im Januar 2019 beschlagnahmt worden sind. Jeweils in Lahr und Freiburg (beide Baden-Württemberg) statteten die Beamten den Hanfnah-Geschäften einen Besuch ab und bemächtigten sich dabei einer Menge von vier Kilo Nutzhanfblüten im Wert von insgesamt 25.000 Euro.

Sollte der Prozess zu Pietschs Ungunsten verlaufen, so drohen ihm theoretisch bis zu 15 (!) Jahre Haft – und das für ein paar eher wirkungslose CBD-Blüten. Zu einer solchen Strafe wird es aber wohl kaum kommen, wenn man den gesunden Menschenverstand der Richter voraussetzt.

Cannabidiol (CBD) ist neben Tetrahydrocannabinol (THC) der grundlegende Inhaltsstoff des Cannabis. Während CBD nur leicht beruhigend, aber nicht psychoaktiv wirkt, ist das THC für die psychedelischen Effekte des Cannabisrausches mit verantwortlich. Nutzhanfblüten enthalten maximal 0,2 Prozent THC, ein echter Rausch ist damit also nicht zu erzielen. Daher bleibt es unverständlich, dass Nutzhanf und Nutzhanfprodukte überhaupt dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen. Die bei Tobias Pietsch beschlagnahmten Blüten wiesen einen durchschnittlichen THC-Gehalt von 0,11 Prozent auf. Interessanterweise wurden Produkte wie Hanfblütentees nicht beschlagnahmt, obwohl es sich de facto um das gleiche Erzeugnis handelt, wie die Nutzhanfblüten, die nicht in Form von Tee angeboten werden.

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