Regularien zur BRD-Cannabislegalisierung

Gesetzesentwurf enthält strenge Auflagen für Cannabisclubs

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Der Enthusiasmus zur geplanten Cannabislegalisierung in Deutschland ist groß, viele Bürgerinnen und Bürger können es kaum erwarten, sich den ersten legalen Joint zu drehen. In einem Zwei-Säulen-Modell wollen vor allem Gesundheitsminister Karl Lauterbach und Agrarminister Cem Özdemir Gras von der Liste der verbotenen Substanzen streichen und parallel dazu noch eine deutsche Cannabiswirtschaft aufbauen.

Lauterbachs Gesetzesentwurf liegt seit Ende April der Ressortabstimmung zur Überprüfung vor. Die Deutsche Presseagentur (dpa) warf einen Blick in das Papier und enthüllte pikante Details zur geplanten «Legalisierung»: Schon in der ersten Phase («Erste Säule»: Entkriminalisierung, Schaffung von Cannabisclubs, Erlaubnis zum Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen) sollen strenge Regularien für Cannabisclubs festgesetzt werden. So dürfe innerhalb der Clubgebäude nicht konsumiert werden; das Gelände müsse mit einbruchsicheren Türen, Fenstern und Mauern bzw. Zäunen abgesichert werden. Gewächshäuser dürften nicht einsehbar sein und müssten per Sichtschutz abgeschirmt werden.

In einem Radius von 250 Metern um die Clubs herum soll der Cannabiskonsum ebenfalls untersagt bleiben. Derselbe Radius gilt dann auch für pädagogische Stätten gelten: Kein Konsum in der (potenziellen) Nähe von Kindern und Jugendlichen, das heißt Spielplätze, Kindergärten, Sportanlagen und ähnliche Orte. Die Länder sollen entscheiden können, in welchen Abständen zu Bildungs- und Erziehungs-Einrichtungen Cannabisclubs überhaupt erst eröffnet werden dürften.  Ein Kiffverbot für Fußgängerzonen zwischen sieben und 20 Uhr ist ebenfalls vorgesehen.

Die Clubs sollen laut aktuellem Entwurf ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erarbeiten, das von einem ernannten Präventionsbeauftragten (einer pro Verein) umgesetzt und überwacht wird. Ein solcher Beauftragter müsse dann regelmäßige Fortbildungen absolvieren. Ein von den Clubs geführtes Register hätte Auskunft über die produzierten, verkauften und vernichteten Mengen Gras sowie deren THC- und CBD-Gehalt zu geben. Samen seien von diesen Regularien ebenfalls betroffen – auch hier soll akribisch Buch geführt werden.

Im Club angebautes Weed könne nur an Mitglieder abgegeben werden (bis zu 50 Gramm pro Person, 25 Gramm pro «Ration»). Die Mitlgiedsanzahl pro Club solle sich auf maximal 500 Personen beschränken; niemand darf in zwei Clubs gleichzeitig Mitglied sein. Vom Club herausgegebene Hanfprodukte dürften nur in neutralen Verpackungen inklusive Beipackzettel (mit Wirkstoffgehalt, Mindesthaltbarkeitsdatum und Sortenangaben) an die Mitglieder verteilt werden, damit kein «Konsumanreiz» für Jugendliche geschaffen wird. Die Ausgabe an Minderjährige bleibt selbstverständlich illegal.

Nicht alle Aktivisten sind erfreut über die Neuigkeiten zum kommenden Gesetz. In einem Kommentar, der in der taz erschien, formulierte die Autorin treffend: »Wie im Hochsicherheitstrakt«.

Ressourcen:
www.tagesspiegel.de
www.taz.de