San Francisco entkriminalisiert Psychedelika

Die Golden-Gate-Bridge in San Francisco, USA. Foto: Tae Fuller | @tae-fuller-331517 | via pexels.com

Am 6. September 2022 entschied das Board of Supervisors (Aufsichtsbehörde) von San Francisco, den Besitz geringer Mengen diverser Psychedelika zu entkriminalisieren. Davon betroffen sind Ibogain (bis zu 15 Gramm), DMT (bis zu zwei Gramm), LSD (bis zu 0,01 Gramm, also bis zu 10 000 Mikrogramm), Psilocybin und Psilocin (jeweils bis zu zwei Gramm) und MDMA (bis zu vier Gramm). Die Resolution erlaubt nicht nur Besitz, Erwerb und Weitergabe (respektive Verkauf) der Substanzen, sondern auch den Anbau bzw. die Herstellung der bislang verbotenen Stoffe. San Francisco ist somit die vierte Stadt Kaliforniens (neben Arcata, Oakland und Santa Cruz), die Psychedelika entkriminalisiert.

Diese rechtliche Anpassung geschieht aus verschiedenen Gründen: Zum einen möchte man die Persönlichkeitsrechte – insbesondere das Recht auf Religiösität – das für viele Indigene Nordamerikas mit bewusstseinserweiternden Pflanzen und Erfahrungen eng verbunden ist – bewahren und schützen, zum anderen soll die therapeutische Anwendung der psychedelischen Substanzen ermöglicht werden, um posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS), Depressionen, Cluster-Kopfschmerz usw. besser behandeln zu können. Da die fraglichen Substanzen weiterhin sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene der USA auf der Liste der verbotenen Substanzen stehen – sogar in der Kategorie Schedule 1 (in der die laut Prohibition «gefährlichsten Drogen» gelistet sind), können Polizei und Staatsanwaltschaft nach wie vor wegen Besitzes oder Verkaufs der genannten Stoffe einschreiten. Eine Entkriminalisierung sorgt also lediglich dafür, dass die Polizeibehörden der Stadt dazu aufgefordert werden, die Durchsetzung von Gesetzen im Zusammenhang mit Psychedelika als eine der niedrigsten Prioritäten bei der Strafverfolgung zu behandeln. Ob dies in Form einer offiziellen Politik umgesetzt wird, hängt vom städtischen Polizeichef und dem Bezirksstaatsanwalt ab.