Schweiz: Bundesrat erleichtert den Zugang zu Cannabismedizin

Künftig weniger Bürokratie bei Hanfmedikamenten

Gute Neuigkeiten für Schweizer Cannabis-Patienten: Diesen März erklärte der Bundesrat, dass er die Abgabe von Cannabismedizin zu medizinischen Zwecken erleichtern will. Eine Ausnahmegenehmigung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) soll dann nicht mehr erforderlich sein. Eine etwaige Finanzierung des Cannabis durch die Krankenkassen wurde dabei bislang nicht reguliert.

Die Ausfuhr der in der Schweiz hergestellten bzw. angebauten Hanfprodukte in andere Staaten wird mit der kommenden Gesetzesgebung ebenfalls genehmigt werden.

Grundlage der angestrebten Gesetzesänderungen sind die Motionen Markwalder Christa. Anbau und Export von medizinischem Cannabis und SGK-N. Ärztliche Abgabe von Cannabis als Medikament an Chronischkranke. Tiefere Gesundheitskosten und weniger Bürokratie.

Paul Rechsteiner, Ständerat aus St. Gallen von der Sozialdemokratischen Fraktion, sagte am 12. März 2020 im Rahmen der achten Sitzung des Ständerats:

„Mit der Motion wird verlangt, dass Medizinalcannabis durch ärztliche Verordnung an Chronischkranke abgegeben werden kann. Die Motion Markwalder wiederum verlangt eine entsprechende Anpassung der gesetzlichen Grundlagen, damit Cannabis künftig zu medizinischen Zwecken angebaut und nachher als medizinisches Cannabis exportiert werden kann.“

Bundesrat Alain Berset dazu:

„Auch der Bundesrat [schlägt] die Annahme der beiden Anträge vor. Wir sind uns der Bedeutung dieses Themas sehr bewusst. Mit den beiden Anträgen sollen die Rahmenbedingungen geklärt und das Feld (…) geöffnet werden, um eine bessere Nutzung von Cannabis für medizinische Zwecke anstreben zu können.“
Amtliches Bulletin

Ein Interview zum Thema findet sich in einem Online-Artikel der Basler Zeitung.