Am 22. Juni 2022 beschloss die Schweizer Regierung, gesetzliche Reglementierungen zu lockern, welche die Verwendung von medizinischem Cannabis betreffen. Demnach benötigen Patienten künftig keine Ausnahmegenehmigung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) mehr, wenn sie Cannabis von einem Arzt verschrieben bekommen möchten. Dies erleichtert den Zugang zu medizinischem Cannabis immens, da für den Erhalt von Cannabismedizin dann nur noch ein Rezept benötigt wird, – Patienten müssen nicht mehr um eine schwer zu ergatternde Ausnahmebewilligung mit den Ämtern kämpfen. Cannabis stellt für für die Schweizer Regierung allerdings trotzdem kein »Genussmittel« dar: Verkauf und Konsum von psychoaktiven Hanfprodukten zu rekreativen Zwecken bleiben verboten.
Das Parlament hatte sich bereits im März 2021 für eine Änderung des Gesetzes ausgesprochen. Erklärtes Ziel dieses drogenpolitischen Schrittes ist es, Patienten den Zugang zu Medizinalhanf zu erleichtern. Immerhin ist die Nachfrage nach Behandlungen auf Cannabisbasis stark angestiegen – das Gesundheitsministerium hat 2019 immerhin 3.000 Ausnahmegenehmigungen erteilt. Die Gesetzesänderung bedeutet auch, dass Anbau, Verarbeitung, Herstellung und Handel von Hanfprodukten für medizinische Zwecke der staatlichen Aufsichtsbehörde Swissmedic unterstellt werden, wie bei anderen Betäubungsmitteln für medizinische Zwecke (z.B. Kokain, Methadon und Morphin).
Quelle:
www.barrons.com