1V-LSD: Wieder legal
Text: Hans Cousto Im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) wird der Umgang mit einzelnen Stoffen geregelt und teilweise ganz verboten. Im Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) gelten die Regelungen für ganze Stoffgruppen. Da 1V-LSD keiner der Stoffgruppen zugeordnet werden konnte, wurde […]