Ab Januar dürfen Menschen in Tschechien legal bis zu drei Cannabispflanzen zu Hause ziehen. Außerdem ist es erlaubt, bis zu 100 Gramm Cannabis daheim zu lagern und 25 Gramm außerhalb der eigenen vier Wände mitzuführen. Wer vier oder fünf Pflanzen anbaut, begeht künftig lediglich eine Ordnungswidrigkeit und keine strafbare Handlung mehr.
Tschechien verfolgt bereits seit der kommunistischen Ära eine vergleichsweise lockere Drogenpolitik. Der Besitz geringer Mengen – zuletzt bis zu zehn Gramm – wurde schon seit rund 15 Jahren lediglich mit einem Bußgeld belegt. Wirklich legal war der Konsum aber trotzdem nicht, auch wenn viele Besucher des Landes aufgrund der zahlreichen Cannabis-Läden diesen Eindruck gewinnen.
Die jetzige Gesetzesänderung stößt jedoch auch auf Widerstand. Kritiker wie Jakub Michalek von der Piratenpartei – die zu Beginn Teil der Regierung war und die Reform mit angestoßen hat – bemängeln, dass der neue Ansatz Fragen zum Verkauf und Kauf von Cannabis völlig außen vor lässt. Dadurch, so Michalek, dürfte der Schwarzmarkt eher profitieren. Anders als bei Tabak könne der Staat zudem nicht mit zusätzlichen Steuereinnahmen rechnen.
Die deutlichste Kritik an der Legalisierung kommt aus der Ärzteschaft, die vor allem negative Auswirkungen auf junge Menschen befürchtet. Aber auch die Polizei betrachtet die Reform mit Sorge. Jakub Frydrych, Leiter der tschechischen Drogenfahndung, erklärt: „Wir haben uns lange dagegen gewehrt. Doch nachdem Deutschland ähnliche Schritte gegangen ist, hatten wir kaum noch Argumente dagegen. Also haben wir das deutsche Modell übernommen – allerdings ohne Cannabis-Clubs, weil wir diese für unvereinbar mit internationalen Abkommen halten.“
Die Lockerung der Cannabisregeln ist Teil einer umfassenden Reform des Strafrechts in Tschechien. Ziel ist es, die überfüllten Gefängnisse zu entlasten. Innerhalb der EU sitzen pro Kopf nur in Polen und Ungarn mehr Menschen in Haft – oft auch wegen kleineren Delikten.
Bisher drohten für den Anbau von mehr als drei Cannabispflanzen bis zu zwölf Jahre Gefängnis, während bei Vergewaltigungen häufig Bewährungsstrafen verhängt wurden. Auch hier wird nun nachjustiert. Künftig sollen Geldstrafen – wie in vielen westeuropäischen Ländern – stärker im Vordergrund stehen und Haftstrafen nur dort zur Anwendung kommen, wo sie wirklich notwendig sind.
