TÜV warnt vor Cannabis am Steuer

Grenzwert-Erhöhungen im Zuge der Legalisierung

Am 17. August 2022 fand in Goslar der Deutsche Verkehrsgerichtstag statt. Auf der jährlich stattfindenden Konferenz wird über geltendes Straßenverkehrsrecht referiert. Die auf dieser Veranstaltung vorgestellten Konzepte und Ideen haben oft auch Auswirkungen auf allgemeingültiges deutsches Recht.

Im Zuge der diesjährigen Verkehrstage forderte der Sicherheitsverein TÜV in einem Positionspapier eine strikte Regulierung des Straßenverkehrs im Falle einer kommenden Cannabislegalisierung. Autofahren und Cannabiskonsum seien nicht miteinander vereinbar.

Die derzeitige Rechtslage in Bezug auf Cannabis am Steuer ist bereits sehr streng: Kann die Polizei im Blut des Fahrers eine Konzentration des THC-Abbauprodukts THC-Karbonsäure (THC-COOH) von mindestens einem Nanogramm pro Milliliter (ng/ml) nachweisen, so können bereits MPU (Fahreignungsprüfung) und Führerscheinentzug drohen. Das sorgt dafür, dass viele Konsumentinnen und Konsumenten im Zweifel sogar dann Probleme mit der Justiz bekommen, wenn sie gar nicht akut berauscht am Straßenverkehr teilnehmen. Denn THC-Karbonsäure ist nanogrammweise auch noch Wochen nach dem letztmaligen Konsum im Körper nachweisbar.

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Der TÜV-Referent Marc-Philipp Waschke hält eine Erhöhung dieses Mindestwertes für gefährlich und warnt vor Lockerungen. Änderungen des Status quo würden »eindeutig das falsche Signal senden«. Dabei bezieht er sich auf Test-Ergebnisse des TÜV-Verbandes: Dieser hatte bundesweit insgesamt 800 cannabisbezogene Fahreignungs-Gutachten prüfen lassen und kam damit zu dem Schluss, dass der Konsum von Cannabis die allgemeine Fahreignung beeinflusse. Hierzu meint Raschke: »Kraftfahrer, die eine Fahreignungsuntersuchung absolvieren müssen, weisen eine erhebliche Drogenproblematik auf, unabhängig von der Höhe der THC-Konzentration. Es handelt sich in der Regel also nicht um gelegentliche Cannabiskonsumenten, die Konsum und Fahren zuverlässig trennen«. Eine Änderung des THC-Grenzwertes auf beispielsweise 3 ng/ml im Blut würde dafür sorgen, dass viele bekiffte Kraftfahrer sich keiner Fahreignungsprüfung mehr unterziehen müssten.

Laut einer Umfrage des TÜV wird das Fahren unter Cannabiseinfluss als wesentlich ungefährlicher eingestuft, als das Führen eines Fahrzeugs im Alkoholrausch. So gaben 79 Prozent der Teilnehmenden an, das Fahren unter Alkoholeinfluss »sehr gefährlich« zu finden, während nur 61 Prozent der Befragten Cannabis als »sehr gefährlich« einstufen. 47 Prozent gaben an, sich nicht gut über die rechtliche Lage zu Cannabis im Straßenverkehr informiert zu fühlen. Hier gebe es laut Wasche tatsächlich dringenden Informations-Nachholbedarf: »Es besteht in der Bevölkerung dringender Aufklärungsbedarf über die Folgen des Cannabis-Konsums im Straßenverkehr«. So sieht der Referent für Verkehrssicherheit auch die dringende Notwendigkeit neuer Studien, denn im Gegensatz zur Thematik «Alkohol im Straßenverkehr» ist Cannabis als beeinträchtigendes Mittel bisher wenig wissenschaftlich untersucht worden.

Ressource:
www.autohaus.de

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