UNO verschiebt Reklassifizierung von Cannabis

Suchtstoffkommission lässt sich erneut Zeit

Die Vereinten Nationen haben die Reklassifizierung von Cannabis erneut vertagt. Wie Lucys-Autor Hans Cousto in seinem drogerie-Blog auf der Internetpräsenz der taz bereits ausführlich berichtete, verschob die Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen nun erneut die drogenpolitische Reklassifizierung von Cannabis.

Die World Health Organization (WHO) empfahl der UNO Anfang 2019, Cannabis und Cannabisprodukte aus der Anlage IV des „Scheduling“-Systems zu streichen und alleinig in Anhang I zu belassen. Die sogenannten „Schedules“ der Single Convention on Narcotic Drugs sollen eine Klassifizierung entsprechend der Wirkungsweisen und Gefährlichkeit der verschiedenen Psychoaktiva darstellen. Dass bei der Einordnung der Substanzen wissenschaftliche Erkenntnisse nicht immer eine Rolle spielen, ist nichts Neues. Bezogen auf Cannabis dürfte man sich allmählich annähernd weltweit einig sein, dass die von der Pflanze ausgehende Gefahr in der Vergangenheit deutlich überzogen dargestellt wurde.

Die WHO meldete sich damals allerdings etwas zu spät bei der Suchtstoffkommission zu Wort, denn diese hatte bereits getagt, als die entsprechenden Empfehlungen ausgesprochen wurden. Deswegen sollte im März dieses Jahres darüber entschieden werden, wie die politische Handhabung von Cannabis weiterhin vonstatten gehen soll.

Doch daraus wird nichts, denn die UN schob diese potenziell wichtige Entscheidung ein weiteres Mal auf – diesmal auf den Dezember dieses Jahres. Man wolle allen Mitgliedsstaaten genügend Zeit geben, um sich über die Neueinordnung Gedanken zu machen.

Die Kommission für Suchtstoffe erinnert an ihr Mandat, über Planungsempfehlungen gemäß der internationalen Übereinkommen zur Drogenkontrolle abzustimmen, und beschließt, während ihrer derzeitigen 63. Tagung die Prüfung der Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation zu Cannabis und Cannabis-bezogenen Substanzen fortzusetzen.
Protokolle zur Tagung der Suchtstoffkommission, Punkt 5 (a)

So bleibt Cannabis vorerst als Schedule-IV-Droge klassifiziert. Die Anlage IV der Single Convention stellt die Unvorteilhafteste von allen dar, denn den hier aufgeführten Substanzen werden sämtliche medizinischen Potenziale und Qualitäten abgesprochen. Überdies wird behauptet, dass der Gebrauch entsprechender Stoffe in aller Regel enorme Schäden bei den Nutzern herbeiführt. Diese realitätsferne Deklaration des Hanfes widerspricht nicht nur den Forschungserkenntnissen und stigmatisiert Konsumenten, sondern erschwert auch sämtliche Prozesse der therapeutischen Anwendung und Beforschung des Feldes.

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