Nach zahlreichen anderen LSD-Analogen, die über die Jahre hinweg verboten worden sind, unterliegt in Deutschland künftig auch 1D-LSD der Prohibition. Das beschloss das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) während des Treffens des Sachverständigenausschusses am 4. Dezember 2023.
1D-LSD wird damit im Lauf des Jahres 2024 in die Liste des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) aufgenommen.
Mittels des NpSG werden immer wieder Derivate, Analoge, Homologe etc. von psychoaktiven Substanzen (unter anderem die sogenannten Research Chemicals) verboten. Im Fall von LSD läuft in der Bundesrepublik (und anderswo) bereits seit Jahren ein Katz-und-Maus-Spiel: Wurde ein modifiziertes Molekül in das Gesetz aufgenommen, so folgten oft binnen weniger Monate andere Varianten der Substanz (z.B. 1P-LSD, 1cP-LSD), synthetisiert in Privatlaboren von gewieften Chemie-Tüftlern (z.B. Lizard Labs).
Wie es im Falle von 1D-LSD weitergeht, bleibt abzuwarten. Es wäre aber sicher nicht verwunderlich, wenn auch hier die staatliche Jagd auf baldig auf den Markt gebrachte Alternativen weiterläuft wie gewohnt.
Übrigens wird das NpSG in der Praxis weniger restriktiv umgesetzt als das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Konsumenten, die entsprechende Substanzen für den Eigenbedarf besitzen, sollen entsprechend nicht geahndet werden (können im Einzelfall aber trotzdem Ärger mit der Justiz bekommen), wohingegen die Herstellung, Weitergabe (Verkauf) sowie Einfuhr und Ausfuhr strafrechtlich verfolgt werden.
Der LSD-Shop LSD-legal informiert in einem kurzen Video über den aktuellen Stand der Dinge.