Nach einem aktuellen Entwurf zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG), soll 1V-LSD nun, wie schon länger befürchtet, illegalisiert werden. Doch die weitaus bedeutendere Nachricht: Mit der geplanten Änderung werden einige potenzielle Derivate präventiv verboten, so dass sich die Suche nach einem legalen Nachfolger für 1V-LSD eher schwierig gestalten dürfte.
Wichtig ist dabei zu wissen, dass das Verbot sich vornehmlich auf den Handel mit entsprechenden Substanzen bezieht. Käufer bzw. Gebraucher solcher Stoffe, die vom NpSG erfasst sind, werden hingegen nicht unmittelbar von prohibitiver Repression betroffen sein, weil die fraglichen Moleküle eben nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterstehen.
Der betreffende Abschnitt liest sich wie folgt:
«5.2 Δ9,10-Ergolene
Eine von Δ9,10-Ergolenen abgeleitete Verbindung ist jede chemische Verbindung, die von der nachfolgend abgebildeten Grundstruktur abgeleitet werden kann, eine maximale Molekülmasse von 500 u hat und mit den nachfolgend beschriebenen Substituenten besetzt sein kann.
Die Grundstruktur Δ9,10-Ergolen kann an den in der Abbildung gekennzeichneten Positionen mit den folgenden Atomen, verzweigten oder nicht verzweigten Atomgruppen oder Ringsystemen (Reste R1 bis R4) substituiert sein:
a) R1:
Wasserstoff, Alkyl- (bis C8), Cycloalkylmethyl- (Ringgröße C3 bis C6), Cycloalkylethyl- (Ringgröße C3 bis C6), Cycloalkylpropyl- (Ringgröße C3 bis C6), Alkylcarbonyl (bis C10)-Cycloalkylcarbonyl- (Ringgröße C3 bis C6), Cycloalkylmethylcarbonyl- (Ringgröße C3 bis C6), Cycloalkylethylcarbonyl- (Ringgröße C3 bis C6), Cycloalkylpropylcarbonyl- (Ringgröße C3 bis C6), Benzylcarbonyl-Gruppen.
b) R2:
Wasserstoff, Alkyl- (bis C4), Allyl- und Prop-2-in-1-yl-Gruppen.
c) R3 und R4:
Wasserstoff, Alkyl- (bis C5), Cyclopropyl-, Allyl- und 1-Hydroxyalkyl (bis C2)-Gruppen.
Ferner sind Stoffe eingeschlossen, bei denen das Amid-Stickstoffatom Bestandteil eines Morpholino-, Pyrrolidino- oder Dimethylazetidid-Ringsystems ist.»
Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG)
Dirk Netter