Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats plant eine erneute Verschärfung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG). Im Fokus stehen diesmal LSD-Derivate im Allgemeinen. Bislang sind nur einzelne Varianten der Substanz chemisch genau im Gesetz aufgeführt. Das hat seit der Einführung des Gesetzes im Jahr 2016 dazu geführt, dass Produzenten durch kleine Änderungen der Molekülstruktur immer wieder neue, formal legale Stoffe herstellen konnten.
Künftig soll nicht mehr nur eine Liste einzelner Verbindungen gelten, sondern das komplette chemische Grundgerüst der sogenannten delta9,10-Ergolene verboten werden. Damit wären alle LSD-Derivate unabhängig von kleinsten chemischen Modifikationen automatisch erfasst.
Darüber hinaus denkt der Ausschuss darüber nach, ähnliche pauschale Regelungen auch für andere Stoffgruppen einzuführen, um weitere Umgehungsstrategien zu verhindern.
Problematisch ist allerdings, dass ein so weitreichendes Verbot erhebliche juristische Fragen aufwirft – etwa nach Klarheit, Verhältnismäßigkeit und rechtlicher Bestimmtheit. Schon bei der Einführung des NpSG 2016 gab es dazu intensive Diskussionen. Ob eine solch umfassende Regelung diesmal vor Gericht Bestand hätte, ist derzeit völlig unklar.
Der Bundesrat entscheidet zudem am 26. September über das Verbot des Derivats 1S-LSD.
Bundesrat Drucksache 366/1/25 (12.09.25) – Empfehlung des Gesundheitsausschusses
