Text: Markus Berger
„Die Kontroverse um das Ayahuasca-Patent ist ein Beispiel für den Widerstand der Entwicklungsländer gegen geistige Eigentumsrechte westlicher Prägung.“
Leanne M. Fecteau 2001
Wer glaubt, dass die Popularisierung des psychoaktiven Gebräus Ayahuasca (Yagé etc.) aus dem Amazonasgebiet ein modernes Phänomen sei, das erst seit einigen Jahren in der Gesellschaft umhergeistert, der irrt. Die ersten Versuche der Kommerzialisierung der panamazonischen Schamanenpflanze liegen bereits einige Jahrzehnte zurück. Dies wurde damals jedoch zunächst nur am Rande wahrgenomen, weil erstens so gut wie niemand wusste, was Ayahuasca überhaupt ist, und zweitens, weil von Biopiraterie gegenüber Naturvölkern (in diesem Fall das erste Mal auf eine Pflanze bezogen) nur selten in den gängigen Medien berichtet wird. Und trotzdem wurde aufgrund der Begebenheiten, die im Anschluss zu schildern sind, ein Grundstein für den Ayahuasca-Trend und damit für den entsprechenden Tourismus gelegt, der den indigenen Ethnien vom Amazonas auch das letzte genommen hat, was ihnen geblieben war: ihre Rituale. Hier ein historischer Verlauf der Popularisierung der Ayahuasca-Rebe durch ein Patent des US-Amerikaners Loren S. Miller.
Am 17. Juni 1986 wurde in den Vereinigten Staaten das Patent mit der Patentnummer #PP5751 auf eine vermeintliche Kulturform der Ayahuasca-Ranke Banisteriopsis caapii – den angeblichen Kultivar ‚Da Vine‘ – an Loren S. Miller aus Kalifornien (Palo Alto) vergeben. Und das zu Unrecht.
Zum Hintergrund: Das Patent wurde bereits am 21. Mai 1981 mit der Anmeldenummer 06/266,114 von Miller eingereicht. „Als Miller das Patent 1981 zum ersten Mal anmeldete (…), stellte der Prüfer fest, dass ‚die Anmeldung zeigt, dass der Anmelder mit dem Verfahren der Patentanmeldung nicht vertraut ist‘, und riet ihm, die Dienste eines eingetragenen Patentanwalts oder -vertreters in Anspruch zu nehmen“ (Bosse 2024). Der Anmeldung hatte es grundlegend an Präzision und Vollständigkeit gemangelt. Weil Miller nicht in der Lage war, die Mängel fristgerecht zu beheben und auch die geforderte Gebühr nicht reichtzeitig beim Patentamt einging, galt die Patentanmeldung im Jahr 1983 als aufgegeben. Nach diversen Briefwechseln zwischen Miller und der Behörde, in denen er angab, dass die entsprechende Zahlungsanweisung verlorengegangen sein müsse, er aber nicht gedenke aufzugeben, beauftragte er einen Anwalt und reanimierte seine Patentanmeldung am 7. November 1984 (ebd.). Weil die Anmeldung noch immer nicht korrekt gewesen war – so fehlte vor allem eine komplette botanische Beschreibung der fraglichen Pflanze –, half der zuständige Prüfer des Patentamts ungewöhnlicherweise, die notwendigen Phrasen bedarfsgerecht zu formulieren (ebd.).
Loren S. Miller war Gründer und Eigentümer des kalifornischen Pharmaunternehmens International Plant Medicine Corporation (IPMC), das die medizinischen und floristischen Eigenschaften der Ayahuasca-Pflanze in bare Münze verwandeln sollte. Vom Patent versprach sich Miller, den potenziellen „medizinischen Wert der Sorte in der Krebsbehandlung und Psychotherapie“ erforschen zu können (US-Gov 1986), „merkte aber auch an, dass die Sorte ‚eine attraktive Zimmerpflanze sein könnte, die saisonal blüht‘“ (US-Gov 1986; Bosse 2024).
Miller hatte die angeblich neue Zuchtform der Ayahuasca-Ranke nicht etwa selbst durch botanische Fähigkeiten hervorgebracht, sondern die vermeintliche neue Kulturform in den 70er Jahren lediglich in Ecuador gesehen und sich eine Sortenbezeichnung, eben ‚Da Vine‘, für sie ausgedacht, wie es bei neu kreierten Kultivaren Usus ist. Zur Vermehrung und Prüfung der Stabilität übergab er das aus Ecuador mitgebrachte Exemplar der fraglichen Banisteriopsis im April 1980 an das NIE Plant Tissue Culture Laboratory in San Mateo, Kalifornien, wo es erfolgreich ungeschlechtlich (vegetativ, also durch Stecklinge) vermehrt und kultiviert wurde (ebd.). Sollte er zwischenzeitlich eigenständig Klone aus der Pflanze gezogen haben, so ist dies nicht dokumentiert und damit heute nicht nachvollziehbar.
Zeit, sich anzusehen, was Loren S. Miller im Patent darstellte: „Die Erfindung bezieht sich auf eine neue und unterschiedliche Sorte (Kultivar) der Art Banisteriopsis caapi. Die Pflanze wurde vom Anmelder entdeckt und durch Stecklinge ungeschlechtlich vermehrt. Alle ungeschlechtlichen Vermehrungen der Pflanze zeigen, dass die Pflanze stabil ist und der Form der entdeckten Pflanze in allen unterscheidenden Aspekten entspricht. Die neue Pflanze trägt den Namen ‚Da Vine‘. Diese Pflanze wurde in einem Hausgarten im Amazonas-Regenwald in Südamerika entdeckt“ (US-Gov 1986).
Der letzte Satz wurde offenkundig im Nachhinein abgeändert, weil bei Patentanmeldungen auf „neue“ Pflanzen (Hybridformen) die Angabe der geographischen Herkunft von großem Belang ist. Ursprünglich hatte Miller die Formulierung gewählt, dass die entdeckten Exemplare – deren er 1974 eines geschenkt bekommen habe – aus „‚domestizierten Gärten der eingeborenen Indianer‘ stammten. Bei der Patenterteilung wurde die Patentbeschreibung dahingehend abgeändert, dass ‚diese Pflanze in einem Hausgarten im Amazonas-Regenwald in Südamerika entdeckt wurde‘“ (Bosse 2024). Die spätere, offizielle Aussage Millers lautete, dass er die Ayahuasca-Pflanze „direkt aus dem Garten eines Eingeborenen im ecuadorianischen Amazonasgebiet bezogen“ habe (ETC Group 1998).
Das Patent wurde schließlich auch von der Naturschutzorganisation Rural Advancement Foundation International (RAFI[1]) aufgetan und in der Dezemberausgabe 1995 ihrer Publikation RAFI Communique öffentlich angeprangert. Hope Shand von der RAFI erklärte dazu ganz richtig, dass das „US-Pflanzenpatentgesetz (…) keine derartigen Rechte gewährt“ (ETC Group 1998), denn auf natürlich vorkommende Pflanzen und Pilze kann kein Patent erhoben werden. Damit wurde von der RAFI in Zweifel gezogen, dass es sich bei der fraglichen Pflanze um eine „Neuentdeckung“ handelte.
Ein Patent, also eine Anmeldung geistigen Eigentums auf eine heilige Pflanze des Regenwalds? Dies war den indigenen Ethnien, die Ayahuasca seit Urzeiten rituell verwenden, selbstverständlich ein Dorn im Auge, als sie 1994 durch das Koordinierungsgremium der Organisationen indigener Völker des Amazonasbeckens (Coordinadora de las Organizaciones Indígenas de la Cuenca Amazónica, COICA[2]) von dem Patent erfuhren (Bosse 2024; Press 2022; Schwartz-Marin und Fiske 2022). Ein rituelles Sakrament als Mittel zum Zweck zu betrachten – nämlich der Umsatzsteigerung eines wirtschaftlichen Unternehmens –, sollte den visionären Trank letztlich nicht nur der exklusiven Verwendung durch innerste Kreise der indigenen Völker entziehen, sondern damit schließlich enteignen und entheiligen. Die indigenen Gruppen verstanden die Patentschrift dergestalt, „dass Miller beabsichtige, in Ecuador ein pharmazeutisches Unternehmen zur Verarbeitung von Ayahuasca aufzubauen, und sie befürchteten, dass das bevorstehende bilaterale Handelsabkommen zwischen den Vereinigten Staaten und Ecuador ‚die indigenen Völker des Amazonasgebiets dazu zwingen würde, Millers Eigentumsrechte an ihrer heiligen Pflanze anzuerkennen‘“ (Bosse 2024).
1995 wollte Loren S. Miller übrigens einen Dokumentarfilm über das Leben des Volkes der Tagaeri in Ecuador produzieren – ein Schelm, wer Böses dabei denkt –, dies allerdings gegen den Willen der Stammesgemeinschaft. Durch Intervention der COICA gelang es damals, das Projekt zum Stillstand zu bringen. Millers Firma beabsichtigte tatsächlich, Arzneimittel auf Ayahuasca-Basis zu berforschen und natürlich entsprechend zu vermarkten. Der Dokumentarfilm sollte vermutlich der Recherche dienen und die Zubereitungsformen und Nutzung von Ayahuasca nachvollziehen. Die US-amerikanische Patentbehörde vergab das Patent – nachdem Miller die erwähnte Hilfe des zuständigen Prüfers in Anspruch genommen hatte – ohne weitere Auflagen. Miller musste weder eigene Pflanzen hybridisieren, noch sonstige züchterische Modifikationen vorweisen.
Loren S. Miller wurde durch seine Pläne vom Rat der COICA „zum Feind der Völker in allen Ländern des Amazonasbeckens“ erklärt (N.N. 1996b). Ihm wie auch sämtlichen IPMC-Mitarbeitern wurde die Einreise in alle entsprechenden Gegenden verboten (ebd.). Zudem habe die COICA in ihrer Resolution zu Bedenken gegeben, „nicht für die physische Sicherheit von Herrn Miller verantwortlich“ zu sein, was natürlich als „Drohung gegen einen US-Bürger“ interpretiert wurde – wohl aber so nicht gemeint gewesen war (ETC Group 1998).
Am 24. Juni 1996 protestierten die Oberhäupter von 400 amazonischen Stämmen aus neun Ländern gegen die Kommerzialisierung bzw. Vermarktung ihres Ritualtranks (N.N. 1996a+b). In einem offenen Brief an den damaligen US-Präsidenten Bill Clinton brachte die COICA ihre Befürchtungen über die zunehmende Piraterie gegenüber Entwicklungsländern zum Ausdruck und forderte die Annullierung des Patents der IPMC (N.N. 1996a). Valerio Grefa, damaliger ecuadorianischer Generalkoordinator der COICA, äußerte sich wie folgt: „Die Patentierung dieses uralten Wissens ist nicht nur eine Beleidigung der Kultur unserer Völker, sondern auch der Intelligenz der gesamten Menschheit. (…) Was würde passieren, wenn eine indigene Person aus dem Amazonasgebiet versuchen würde, die Hostie und den Wein, die in katholischen Riten verwendet werden, zu patentieren?“ (N.N. 1996a+b). Dieser Dissens führte schließlich zu einem Disput zwischen der COICA und der US-amerikanischen Regierungsorganisation Inter-American Foundation (IAF). Die IAF bezeichnet sich selbst auf ihrer Website als „flexible und transformative US-Regierungsbehörde, die in Lateinamerika und der Karibik in die Entwicklung von Gemeinden investiert und lokale Führungskräfte, Innovatoren und Unternehmer in unterversorgten Gebieten direkt einbindet, um mehr Wohlstand, Frieden und Demokratie zu schaffen“[3]. Die Behörde sollte in dem Fall also einschreiten und für die Wahrung der Rechte der indigenen Völker sorgen. Doch weit gefehlt.
Am 4. März 1998 publizierte die COICA einen Briefwechsel mit der IAF, in dem diese die indigenen Völker des Amazonasbeckens aufforderte, die 1996 „verabschiedete Resolution zu verwerfen, in der das US-Pflanzenpatent (#PP5751) der International Plant Medicine Corporation (IPMC) verurteilt wird. Die IAF hat außerdem damit gedroht, Gruppen, die sich nicht an ihre Anweisung halten, die Finanzierung zu entziehen“ (N.N. 1996a). Diese Haltung der IAF verwunderte Menschen in den ganzen USA, habe sie sich doch „in der Vergangenheit von strittigen Themen wie der Patentierung von Leben und indigenem Wissen ferngehalten“ und sei „besonders für ihre Arbeit mit südamerikanischen Organisationen indigener Völker gelobt“ worden (ETC Group 1998), weshalb Edward Hammond von RAFI zu Recht die Frage in den Raum stellte: „Warum deckt die Behörde die Interessen von Unternehmen?“ (ebd.).
Im Rahmen einer Ansprache vor der UN-Generalversammlung 1997 forderten die indigenen Amazonasvölker die Aufhebung des Patents (ETC Group 1998). Doch das sollte ungehört verhallen.
Im März 1999 nahm sich schließlich die gemeinnützige Naturschutz- und Menschenrechtsorganisation Center for International Environmental Law (CIEL[4]) der Sache an und reichte am 30. des Monats im Namen der COICA und der Coalition for Amazonian Peoples and Their Environment (Amazon Coalition) beim US-Patent- und Markenamt[5] (USPTO) einen Antrag auf erneute Prüfung des Patents ein (CIEL 1998a+b; Bosse 2024; Schwartz-Marin und Fiske 2022). Die Gebühr für diese Prüfung betrug 2.520 US-Dollar (Bosse 2024). Dies war der erste Fall von Biopiraterie, bei dem es um ein Pflanzenpatent ging (ebd.).
In der Begründung des CIEL heißt es u.a.: „Das Pflanzenpatent 5,751 impliziert, dass ‚Da Vine‘ aufgrund seiner medizinischen Eigenschaften neu ist. In Wirklichkeit waren diese Eigenschaften von B. caapi bereits lange vor der Erteilung des Patents bekannt – d.h. Teil des ‚State of the art‘ im Sinne des Patentrechts: Die indigene Bevölkerung kennt die medizinischen und psychotherapeutischen Verwendungsmöglichkeiten der Pflanze seit vielen Generationen. Das Patent behauptet, eine Sorte der Art identifiziert zu haben, die neue und charakteristische physische Merkmale aufweist, insbesondere betreffend der Blütenfarbe. Laut Professor William A. Anderson von der Universität Michigan – einem führenden Experten für die Pflanzenfamilie, zu der B. caapi gehört – sind die im Patent beschriebenen Merkmale jedoch typisch für die gesamte Spezies und als ‚State of the art‘ in den Aufzeichnungen der großen Herbarien dokumentiert. Laut Gesetz können Pflanzenpatente nicht für Pflanzen erteilt werden, die ‚in einem nicht kultivierten Zustand gefunden werden‘. Aber diese Pflanze wächst im gesamten Amazonasbecken natürlich“ (CIEL 1999b).
Moralische Argumente, die die CIEL in ihrem Antrag zudem anführte, bezogen sich auf die Debatte nach der Patentierbarkeit von Lebewesen sowie auf die Tatsache, „dass der heilige Status der Pflanze für die indigenen Völker des Amazonas das Patent ‚unmoralisch‘ und daher nicht patentierbar mache. Dies basiert auf dem Fakt, dass ‚nur Schamanen befugt sind, das zeremonielle Getränk aus der heiligen Pflanze zuzubereiten, und kein Mitglied der Gemeinschaft es ohne die Anleitung eines Schamanen trinken kann‘, und dass es ‚als heiliges Element vieler indigener Kulturen des Amazonasgebiets nicht der privaten Aneignung unterliegen sollte‘“ (Bosse 2024).
Am 3. November 1999 akzeptierte das USPTO den Einwand und sah ein, dass die patentierte Kulturform weder unterscheidungskräftig noch neuartig sei und kündigte mit einem nicht endgültigen Amtsbescheid an, das Patent zu annullieren. Die Behörde ließ im übrigen das Argument nicht gelten, dass der religiöse Wert der Pflanze eine Ausnahme von der Patentierung rechtfertige. Trotzdem war die Freude unter den Indigenen zunächst groß. Der Generalkoordinator der COICA, Antonio Jacanamijoy, sagte dazu: „Unsere Schamanen und Ältesten waren von diesem Patent sehr beunruhigt. Jetzt feiern sie. Dies ist ein historischer Tag für indigene Völker überall auf der Welt“ (Bosse 2024; Press 2022). Durch eine amtliche Veröffentlichung am 14. April 2000 trat die Annullierung des Patents in Kraft.
Doch damit hatte sich der Fall noch nicht erledigt. Denn das USPTO gab Loren Miller – nur Gott weiß, wieso – die Gelegenheit, neue Argumente ins Feld zu führen, die seiner Ansicht nach eine Wiedererteilung des Patents rechtfertigen könnten. Dabei habe er „ohne Widerspruch relevante Fakten falsch darstellen und verzerren“ dürfen (Bosse 2024). Miller reichte im März 2000 im Rahmen der erneuten Prüfung des Patents eine eidesstattliche Erklärung beim USPTO ein, in der er abermals versicherte, dass „uns die Pflanze erstmals 1974 und bei vielen verschiedenen Gelegenheiten gegeben wurde, immer mit vollständig informierter Zustimmung. Unsere Forschung wurde mit Zustimmung des Stammes und der ecuadorianischen Behörden durchgeführt“ (Bosse 2024; Knight 1998). Miller behauptete überdies, im Gegenzug für die geschenkte Ayahuasca-Pflanze eine Schule gebaut zu haben (ebd.). Und so zog das USPTO im Januar 2001 seine Annullierung des Patents zurück „und erteilte im April eine Bescheinigung, die das Patent für die verbleibenden zwei Jahre seiner Laufzeit [wieder] gültig machte“ (CIEL 1999a; Press 2022).
Am Ende war es die Zeit, die die ersehnte Aufhebung dieses unsäglichen Patents herbeiführte. Denn US-Patente, die vor 1995 angemeldet wurden, verfallen nach 17 Jahren automatisch – sie laufen also schlichtweg ab. Deshalb war Loren S. Millers Ayahuasca-Patent am 17. Juni 2003 endgültig perdu. Es kann auch nicht erneuert werden.
Als finale Ironie der ganzen Geschichte darf festgehalten sein, „dass die Sorte in dem Jahrzehnt zwischen der Erteilung des Pflanzenpatents und den heftigen Reaktionen der indigenen Völker des Amazonasgebiets nie kommerzialisiert wurde. Miller erklärte gegenüber den Medien: ‚Wenn dieses Patent den Ureinwohnern Schaden zufügen würde, hätte ich es selbst gekündigt. Das Patent ist mir egal. Es ist wertlos. Es ist nutzlos. Es liegt nur in der Schublade‘“ (Bosse 2024).
Durch die Jahre andauernde öffentliche Auseinandersetzung mit diesem Patent und dessen Wirrungen, die auch mediale Dokumentation erfuhr, wurde der Begriff Ayahuasca nach und nach international bekannt. Freilich nicht flächendeckend, denn Themen, die sich um Menschenrechtsverletzungen und ähnliches in fernen Ländern drehen, wurden auch damals nicht besonders groß in Zeitungen und Fernsehsendungen verbeitet. Trotzdem war der Geist nun aus der Flasche gelassen – Ayahuasca war also nun nicht mehr nur den eingeweihten Ethnologen und ethnobotanisch/ethnopharmakologisch Forschenden bekannt, sondern auch zunehmend jenen Menschen, die sich für die Verwendung von psychoaktiven Substanzen interessieren. Man kann sagen, dass diese Begebenheit auch den Grundstein für den heute so beliebten wie schädlichen Ayahuasca-Tourismus gelegt hat.
Quellen
Bosse, Jocelyn (2024), Re-examining the “wild” story of the ayahuasca plant patent, Intellectual Property Quarterly 2: 136-162.
CIEL (1999a), Protecting Traditional Knowledge: Ayahuasca Patent Dispute, Washington DC., www.ciel.org/project-update/protecting-traditional-knowledge-ayahuasca
CIEL (1999b), Legal Elements of the “Ayahuasca” Patent Case, Washington DC., www.ciel.org/wp-content/uploads/2015/03/ayahuascalegalelements.pdf (abgerufen 14.12.2024)
ETC Group (1998), Inter-American Foundation Strays into an Intellectual Property Minefield, www.etcgroup.org/content/inter-american-foundation-strays-intellectual-property-minefield (abgerufen 14.12.2024)
Fecteau, L.M. (2001), The ayahuasca patent revocation: Raising questions about current US patent policy, BC Third World LJ 21: 69.
Knight, Danielle (1998), An enemy of indigenous peoples: the case of Loren Miller, COICA, the Inter-American Foundation and the ayahuasca plant, Multinational Monitor 19(6): 24.
N.N. (1996a), Ritualdroge – Indianer gegen Vermarktung von Ayahuasca, Esotera 11: 4.
N.N. (1996b), ECUADOR: Indígenas protestan contra patente de bebida ceremonial, ipsnoticias.net/1996/06/ecuador-indigenas-protestan-contra-patente-de-bebida-ceremonial/ (abgerufen 14.12.2024)
Press, Sara V. (2022), Ayahuasca on Trial – B ocolonialism, Biopiracy, and the Commodification of the Sacred, History of Pharmacy and Pharmaceuticals 63(2): 328-353.
Schwartz-Marin, Ernesto und Fiske, Amelia (2022), The Frog and the Vine: Indigenous Knowledge, Biomedical Innovation, and Biopiracy in Latin America, in: Barahona, Ana (Hg.), Handbook of the Historiography of Latin American Studies on the Life Sciences and Medicine, Cham: Springer Nature, S. 487, 496.
US-Gov (1986), U.S. Patent, Jun. 17, 1986, Plant 5,751, patentimages.storage.googleapis.com/a7/b6/d4/2db4c56b110116/USPP5751.pdf (abgerufen 14.12.2024)
Fußnoten
- Die Vorläuferorganisation der ETC Group. Die ETC Group (ETC steht für Erosion, Technology and Concentration) ist ein internationales Forschungs- und Aktionskollektiv, das sich für soziale und ökologische Gerechtigkeit, Menschenrechte und die Verteidigung gerechter und ökologischer Agrar- und Ernährungssysteme und des Netzes des Lebens einsetzt. „Wir sind mit verschiedenen Volks- und sozialen Bewegungen und zivilgesellschaftlichen und Organisationen der Zivilgesellschaft, die unsere Werte teilen, insbesondere im globalen Süden verbunden“, heißt es auf der Website. ↑
- coicamazonia.org ↑
- www.iaf.gov ↑
- www.ciel.org ↑
- US Patent & Trademark Office ↑