Die deutsche Bundesregierung will 1V-LSD verbieten – ein Derivat, das in Europa aktuell zu den wohl bekanntesten noch legalen LSD-Formen gehört. Die Regierung reichte im Juli 2022 einen Verordnungsentwurf beim Bundesrat ein, der eine umfangreiche Erweiterung der Verbotsliste des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes(NpSG) vorsieht.
Die Existenz von 1V-LSD beruht – wie das bei vielen solcher abgewandelten LSD-Formen der Fall ist (z.B. 1P-und 1-cP-LSD) – auf der Illegalität der Originalsubstanz. Diese Stoffe werden also zumeist gezielt als legale LSD-Substitute entwickelt. Gibt der Bundesrat sein Ja zur Gesetzesänderung, wäre auch 1V-LSD verboten. Die Bundesregierung wird dies höchstwahrscheinlich als einen «Erfolg» verbuchen, doch hier trügt der Schein: Egal, wie viele Derivate künftig auch verboten werden sollen; irgendwo sind tüftlerische Chemiker und Pharmakologen schon dabei, die nächste Formel zu synthetisieren, die noch nicht von BtMG (Betäubungsmittelgesetz) und NpSG erfasst ist. Wie immer schafft sich die Prohibition ihre eigenen Probleme mit der Hydra: Schneidet man den einen Hals einen Kopf kürzer, wachsen zwei nach.
Der Bundesdrogenbeauftragte der Bundesregierung Burkhard Blienert begrüßte diese prohibitiven Entwicklungen. Für ihn sind Verkäufer der Substanz «skrupellos agierende Akteure des Drogenmarktes». Er warnt im Hinblick auf 1V-LSD-Konsum vor«unkalkulierbaren gesundheitlichen Gefahren», da es unerforscht sei und deshalb auch potenziell stärker wirken könne, als «normales» LSD.
Brandt, S.D., Kavanagh, P.V., Westphal, F., Pulver, B., Morton, K., Stratford, A., Dowling, G., Halberstadt, A.L. (2022) Return of the lysergamides. Part VII: Analytical and behavioural characterization of 1-valeroyl-d-lysergic acid diethylamide (1V-LSD), Drug Test Anal. 14(4): 733 740. 1V-LSD ist die Abkürzung für 1-Valeroyl-D-Lysergsäurediethylamid (1-Valeryl-LSD, 1 Pentanoyl-LSD, 1-V-LSD, «Valerie») «und könnte als ein höheres Homolog von ALD-52, 1P-LSD und 1B-LSD angesehen werden» (Brandt et al. 2022)