THC im Straßenverkehr: Bundespräsident unterzeichnet neuen Grenzwert

Marginale Anhebung auf 3,5 ng

Nach der sogenannten Legalisierung von Cannabis in Deutschland wurde nun auch der THC-Grenzwert für den Straßenverkehr nach oben angepasst. Allerdings nicht unbedingt in befriedigender Weise. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnete im August 2024 die neue Gesetzgebung zum THC-Grenzwert für Autofahrer. Damit erhöht sich die THC-Toleranzgrenze von 1,0 auf 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum.

Seit Jahren galt in Deutschland der Grenzwert von einem Nanogramm pro Milliliter Blutserum, was extrem wenig ist. Fahrer können laut dieser Regelung beispielsweise auch noch mehrere Tage, chronische Konsumenten auch Wochen nach dem Konsum belangt werden, obwohl die akute psychoaktive Wirkung lange abgeklungen und die/der Betroffene schon längst wieder nüchtern ist, sich aber trotzdem noch ein Restwert THC im Blut nachweisen lassen kann. THC-Werte im Blut stehen nicht in direkter Korrelation mit akuter Berauschtheit. Viele Aktivisten und Experten werten diesen geringen Grenzwert deshalb (zurecht) als unrealistisch und sogar quasi als Schikane von Cannabiskonsumenten.

Die neue Regelung sieht vor, Fahrer, bei denen sich ein Wert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter oder mehr feststellen lässt, mit einem Bußgeld von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot zu belegen. Wurde dazu noch Alkohol konsumiert, steigt das Bußgeld auf 1.000 Euro. Für Fahrer in der Probezeit sowie unter 21-jährige gilt ein komplette Cannabiskonsum-Verbot, bei Zuwiderhandlung drohen 250 Euro Buße.

Ressource:
www.welt.de